Allgemeine Geschäftsbedingungen NIS-2-Schulungen

Stand: 04.02.2026

Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der GvW Graf von Westphalen Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB (nachfolgend „GvW“ genannt) und den Teilnehmern gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung.

Leistungsumfang

Die Schulung dient der Vermittlung von Informationen über das BSI-Gesetz (NIS-2-Umsetzung). Der Leistungsumfang beinhaltet keine individuelle Rechtsberatung. 

Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung sowie ausgehändigte Unterlagen. 

Teilnahmeberechtigung und Anmeldungen

Verbraucher gem. § 13 BGB sind nicht teilnahmeberechtigt.

Anmeldungen sind verbindlich. Der Vertrag über die Schulungsteilnahme kommt erst mit Zugang der Anmeldebestätigung bei Ihnen zustande. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn GvW nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen die Ablehnung erklärt. Im Falle der Überbuchung wird der Anmeldende unverzüglich informiert und kommt ein Vertrag in diesem Fall nicht zustande.

Rücktritt

Der Teilnehmer kann bis zu 5 Werktage vor dem Schulungstermin kostenfrei vom Vertrag in Textform zurücktreten. Geht die Rücktrittserklärung später zu, wird der volle Preis erhoben.

Absage

Wir behalten uns das Recht vor, die Veranstaltung

  • aus organisatorischen Gründen (z.B. Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl) bis zum 5. Tag vor dem Schulungstermin;
  • aus wichtigen Gründen, die von GvW nicht zu vertreten sind (z.B. Erkrankung/Unfall des Referenten) 

bis einschließlich am Schulungstermin abzusagen.

Im Falle einer Absage durch GvW werden bereits eingegangene Zahlungen zurückerstattet, wenn der Teilnehmer sich nicht mit einer Teilnahme an einem späteren Schulungstermin einverstanden erklärt. 

Änderungsvorbehalt

Schulungsprogramm

GvW ist berechtigt, geringfügige inhaltliche und organisatorische (z.B. zeitlicher Rahmen, Pausen, etc.) Änderungen im Schulungsprogramm vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, sofern dies den Nutzen der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt.

Referentenwechsel

GvW behält sich vor aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit) abweichend vom Schulungsprogramm einen anderen, ebenso qualifizierten Referenten am Schulungstermin einzusetzen.

Arbeitsmittel

Unterlagen, Präsentationen, Skripten, Videos, Bildern, Tonaufzeichnungen usw. („Begleitmaterial“) zu den Veranstaltungen von GvW sind urheberrechtlich geschützt. Begleitmaterial darf nicht ohne Einwilligung von GvW vervielfältigt oder verbreitet werden. Insbesondere, aber nicht abschließend, ist die Weitergabe an Dritte oder öffentliche Verbreitung oder Zugänglichmachung von Begleitmaterial nicht ohne schriftliche Zustimmung von GvW zulässig. Dies gilt auch für bloße Auszüge aus dem Begleitmaterial.

Daten

Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie hier.

Preise

Maßgeblich ist der zum Buchungszeitpunkt angegebene Preis. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Netto-Angaben. Sofern eine Umsatzsteuerpflicht besteht, kommt die gesetzliche Umsatzsteuer zu dem Nettobetrag hinzu. Die Vergütung wird mit Zugang der Rechnung beim Teilnehmer zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ohne Abzug auf eines der in der Rechnung genannten Konten zu leisten.

Aufgeführte Sonderkonditionen gelten nur für Teilnehmer deren Unternehmen Mitglied im Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e. V. sind.

Teilnahmebescheinigung

Über die Teilnahme an der Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus mit Angaben zur Schulungsdauer, behandelten Inhalten und den Schulungsteilnehmenden.

Technische Voraussetzungen

Es obliegt dem Teilnehmer, die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an den Webinaren von GvW zu erfüllen. 

Spätestens einen Tag vor dem Schulungstermin erhalten Sie die Zugangsdaten zu Ihrem Webinar und einen Link zum Testen des virtuellen Raums in Microsoft Teams. 

Haftung

GvW haftet auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.

GvW haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von GvW oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer von GvW gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

GvW haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Sonstige Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Partner, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von GvW, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.