Das Expertenforum für die Wasserstoffwirtschaft: Fahrplan für den Hochlauf des Wasserstoffmarktes
Energierecht
Starke regulatorische Praxis für den Umbau der Energiewirtschaft
Die Energieversorgung sicherstellen und gleichzeitig den Klimawandel aufhalten – das sind in diesen Zeiten die zentralen Herausforderungen für die Energiewirtschaft. Investitionen in erneuerbare Energien und der Einsatz neuer Technologien werden immer wichtiger. Aber auch ein effizienter und verlässlicher Rechtsrahmen ermöglicht es den Beteiligten, die Chancen der Energiewende zu nutzen.
Das Energierecht umfasst komplexe nationale und internationale Regelwerke und unterliegt einem ständigen Wandel. Umso wichtiger ist es, die rechtlichen Fallstricke zu kennen und durch laufende Projektarbeit stets up to date zu sein. Unser Energierechtsteam bei GvW bietet beides, da sich die Mitglieder des Teams seit vielen Jahren ausschließlich auf das Energiewirtschaftsrecht spezialisiert haben. Sie erhalten bei uns aus diesem Team eine feste Ansprechperson, die Ihr Unternehmen bei der Lösung Ihrer Projekte begleitet. Unsere Größe von inzwischen mehr als 200 Anwältinnen und Anwälten in der Kanzlei erlaubt es zudem, bei Bedarf auf spezialisierte Kolleginnen und Kollegen benachbarter Themen zurückzugreifen.
GvW wird im Bereich Energierecht empfohlen
"Netzregulatorische Kompetenz"
"Kanzlei hat in puncto Mannschaftsstärke und Spezialisierungsgrad einen großen Schritt nach vorn getan"
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
Entwicklung und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen
Regulierung der Strom-, Gas- und Wasserstoffnetze
Genehmigung und Bau von Energieleitungen
Energievertrieb und Energiehandel
Recht der erneuerbaren Energien
Recht der Fernwärme
Transaktionen und Projekte in der Energiewirtschaft
Elektromobilität
Energievertragsrecht, einschließlich Recht der AGB
Atomrecht und Strahlenschutzrecht (inkl. Anlagenrückbau, Zwischen- und Endlagerung)
Wir beraten die gesamte Wertschöpfungskette
Unsere Anwältinnen und Anwälte begleiten alle Unternehmen, die vom energierechtlichen Rechtsrahmen betroffen sind. Das betrifft längst nicht mehr nur die klassischen Erzeugungs-, Versorgungs-, und Handelsunternehmen. Produzierende Industrieunternehmen setzen ebenso auf die Spezialexpertise und Branchenerfahrung von GvW wie Unternehmen energieintensiver Sektoren wie z.B. der Immobilienwirtschaft oder dem Mobilitätssektor. Zudem zählen Städte und Kommunen zu den langjährigen Mandanten der Kanzlei.
Kontakt
Eine Veranstaltung der Reihe "Dekarbonisierung von Immobilie und Bau"
Antje Baumbach und Toralf Baumann stellen die wichtigsten Urteile im Energierecht vor.
Das Expertenforum für die Wasserstoffwirtschaft: How to get things done
Die Finanzierung für die Offshore-Stromkabelverbindung NeuConnect zwischen Deutschland und Großbritannien steht: Das 2,8 Mrd. Euro teure Projekt wird nun realisiert und unterstützt von über 20 nationalen und internationalen Banken und Finanzinstituten. Das heutige GvW-Team mit Guido Brucker und Dr. Maximilian Emanuel Elspas hat die NeuConnect von Beginn an energierechtlich unterstützt, die regulatorischen Eckpfeiler für diese neue „Stromautobahn“ im deutschen Rechts- und Regulierungsrahmen zu entwickeln, mit maßgeblichen Stakeholdern abzustimmen sowie die Verknüpfung mit dem deutschen Stromnetz vertraglich zu sichern.
Siemens Energy und Dragados Offshore können mit der Planung der Konverterstationen für die Offshore-Netzanbindungssysteme LanWin1 und LanWin3 beginnen. Beide Unternehmen haben von Amprion Offshore GmbH jetzt den Zuschlag für das ca. vier Milliarden Euro-Projekt nach einer nur dreimonatigen Ausschreibungs- und Vergabephase erhalten.
Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland schreitet voran. Vorhabenträgerin des Standortauswahlverfahrens ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE). Einer der Leitgedanken im Auswahlverfahren ist die umfassende Transparenz.
PreussenElektra kann nun auch mit dem Rückbau des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld starten: Nach den Kernkraftwerken in Isar 1, Unterweser liegt nun auch die atomrechtliche Genehmigung für das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld (KKG) vor, es gem. § 7 Abs. 3 AtomG stillzulegen und abzubauen. GvW Graf von Westphalen berät das Unternehmen bei den Bieterverhandlungen zum Rückbau ihrer Kernkraftwerke.