IP, Medien und Wettbewerb
Marken und Kreativität, Technologie, Design und Know-how sind Triebkräfte für den Erfolg Ihres Unternehmens. Genauso wichtig sind der richtige Einsatz der Medien, die Unternehmenskommunikation und die Werbung.
Wir wissen, welchen Wert der Schutz geistigen Eigentums, eine effiziente Informationstechnologie und die zielgerichtete Kommunikation für Ihr Unternehmen haben. Wir beraten, entwerfen und verhandeln Verträge über Technologien, technische Erfindungen und Know-how, Urheberrechte, Marken und Design.
Wir helfen beim Schutz Ihrer kreativen Leistungen, unterstützen Sie bei der Suche nach verfügbaren Marken und Geschäftsbezeichnungen und beraten Sie bei der Werbung. Wir verwalten Ihr Markenportfolio und vertreten Sie bei DPMA, EUIPO und WIPO. In Auseinandersetzungen streiten wir für Sie bei Gericht und übernehmen in enger Abstimmung mit Ihnen das Krisenmanagement. Schließlich unterstützen wir Sie umfassend bei Unternehmenstransaktionen, von der IP Due Diligence bis zur Post-Merger-IT-Integration.
Über die anwaltliche Beratung und Vertretung hinaus unterstützt die Kanzlei Sie bei strategischen Unternehmensentscheidungen.
Nominiert für den JUVE Award 2024 als Kanzlei des Jahres für Technologie und Medien
GvW wird im Bereich IP empfohlen
GvW wird im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz, Medien- und Urheberrecht empfohlen
GvW wird von Unternehmensjuristinnen und -juristen im Gewerblichen Rechtsschutz empfohlen
„IP-rechtliche Kompetenz“
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:
Kontakt
Im Urheberrechtsstreit zwischen der GvW-Mandantin, der englischen Datel Group, gegen die SONY Computer and Entertainment Ltd. wird jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) beteiligt. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat dem EuGH zwei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Das Unternehmen ASSA ABLOY Entrance Systems darf bestimmte Versionen seiner Industrietore in Deutschland nicht mehr herstellen und vertreiben. Dies hat das OLG Düsseldorf auf die Patentverletzungsklage der GvW-Mandantin HÖRMANN hin entschieden (Az. I-2 U 58/20).
1&1 darf sein im Aufbau befindliches Mobilfunknetz weiter als das modernste 5G-Netz in Europa bezeichnen. Dies hat das OLG Koblenz in seinem Urteil vom 18. Juli 2023 entschieden (Az: 9 U 432/23). Damit hat das Gericht der GvW-Mandantin 1&1 – wie bereits die Vorinstanz – in dem zentralen Punkt Recht gegeben.
Der sog. Handtuchspenderfall ist jetzt rechtskräftig abgeschlossen: Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin und Beschwerdeführerin gegen das Urteil des OLG München vom 29. Juli 2021 zurückgewiesen.
Pickawood – Internationaler Markenschutz für Möbel nach Maß
Pickawood wurde 2012 gegründet mit dem Ziel die führende Marke für maßgefertige Möbel zu werden. Wir beraten Pickawood rund um die Marke, den Firmennamen, internationale Markenanmeldung und Domains. Das Sortiment reicht vom kleinen Nachttisch bis hin zur zweistöckigen Bibliothek.
REMBE: Ein Hidden Champion aus Ostwestfalen auf Wachstumskurs
In Ostwestfalen kennt REMBE jeder. In der Branche Brand- und Explosionsschutz sowieso, und das weltweit. Dabei hilft auch die neue internationale Markenstrategie, mit der der Hidden Champion aus Ostwestfalen seine internationale Expansion vorantreibt. Unterstützt wird das mittelständische Unternehmen dabei von GvW-Partner Nicolas M. Dumont.