Prozessführung
Die Führung von Prozessen und Schiedsverfahren gehört zu den Kernkompetenzen von GvW Graf von Westphalen. Zu unseren Mandantinnen und Mandanten gehören private wie öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften sowie Privatpersonen. Als Full-Service-Kanzlei haben unsere Anwältinnen und Anwälte langjährige Prozesserfahrung in allen wirtschaftlich relevanten Bereichen.
Wir vertreten Sie
in Verfahren vor nationalen Gerichten und EU-Gerichten sowie - mit Hilfe unserer Kooperationskanzleien - auch vor ausländischen Gerichten
in nationalen wie internationalen Schiedsgerichtsverfahren
im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung
Unsere Tätigkeit erstreckt sich dabei von der Beratung zu notwendigen Maßnahmen im Vorfeld des Prozesses über die eigentliche verfahrensrechtliche Durchsetzung bis hin zur Zwangsvollstreckung.
Spezielle Themen erfordern spezialisierte Anwältinnen und Anwälte. Dementsprechend haben wir im Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht unterschiedliche Schwerpunktsetzungen. Gleiches gilt für die anderen Bereiche, in denen GvW prozessführend aktiv ist, wie dem Arbeitsrecht, Außenhandels- und Zollrecht, Baurecht und Immobilienrecht, Kartellrecht, Verwaltungs- und Verfassungsrecht, Steuerrecht, Wettbewerbs-/Urheberrecht.
Eine Vielfalt, von der Sie nicht zuletzt bei größeren, insbesondere bei komplexen rechtsübergreifenden Prozessen profitieren. Die (kurzfristige) Zusammenstellung eines schlagkräftigen Teams ist eine bei GvW oft geübte und erfolgreiche Praxis.
Kontakt
„Ausgeprägte Prozesspraxis“
„Bei grenzüberschreitenden Mandaten regelmäßig in internationalen Schiedsverfahren tätig“
Die Litigationgruppe von GvW ist „sehr gut aufgestellt“
GvW wird von Unternehmensjuristinnen und -juristen im Bereich Prozessführung empfohlen
GvW wird im Bereich Prozessführung empfohlen

Die Klausner Gruppe hat gegen das Land Nordrhein-Westfalen keine Ansprüche auf Schadensersatz in Höhe von 54 Mio. Euro und auf Lieferung von ca. 2,5 Mio. Festmeter Fichtenstammholz (Gesamtstreitwert: ca. 100 Mio. Euro). Mit dem jetzt bekannt gewordenen Beschluss des Bundesgerichtshofs ist der langwierige Rechtsstreit zwischen Klausner und dem Land – knapp neun Jahre nach der Klageerhebung des österreichischen Holzkonzerns beim Landgericht Münster – rechtskräftig entschieden. Das Land konnte mit Unterstützung der Kanzlei GvW Graf von Westphalen sämtliche Ansprüche in dem sog. Holzstreit erfolgreich abwehren.

Neukundenboni müssen auch dann angerechnet werden, wenn im Vertrag mit dem Energieanbieter BEV die vermeintliche Mindestlaufzeit von einem Jahr nicht erreicht wurde. Das hat das OLG München heute auf die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) entschieden. Kunden des inzwischen insolventen Energieversorgers, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, profitieren: Denn mit ihrer Entscheidung haben die Münchener Richter die zentralen Rechts- und Tatsachenfragen mit Wirkung für alle im Klageregister stehenden BEV-Geschädigten vorab festgestellt.

Die Kanzlei GvW Graf von Westphalen hat für ihren Mandanten einen großen Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erzielt: Der EGMR hatte die Anfang 2013 eingereichte Beschwerde nicht nur zugelassen, sondern jetzt auch einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bejaht und dem von GvW vertretenen Beschwerdeführer eine Entschädigung zugesprochen (Bajić v. Nordmazedonien - Antrag Nr. 2833/13, Entscheidung vom 10. Juni 2021).

Das Befüllen von Marken-Papierhandtuchspendern mit fremden Papierhandtüchern stellt keine Markenverletzung dar. Das hat jetzt das Oberlandesgericht München entschieden, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) das Verfahren an das OLG zurückverwiesen hatte (I ZR 136/17). Eine gegensätzliche, über 30 Jahre alte Grundsatzentscheidung des BGH (KZR 43/85) hat sich damit jetzt endgültig überholt.

Das Unternehmen ASSA ABLOY Entrance Systems darf bestimmte Versionen seiner Industrietore in Deutschland nicht mehr herstellen und vertreiben. Dies hat das OLG Düsseldorf auf die Patentverletzungsklage der GvW-Mandantin HÖRMANN hin entschieden (Az. I-2 U 58/20).
Unsere Leistungen

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