Beihilfenrecht und Subventionsrecht
Wir beraten private und öffentliche Unternehmen verschiedenster Wirtschaftssektoren sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts umfassend im Beihilfen- und Subventionsrecht und vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten in beihilfenrechtlichen Verfahren vor nationalen sowie Europäischen Gerichten und Behörden. Das beihilfenrechtliche Team unserer Kanzlei profitiert von den fachlichen Schnittstellen mit unserer wirtschaftsrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Praxis (insbesondere in den Bereichen M&A, Restrukturierung, Vergaberecht, Steuerrecht, IP/gewerblicher Rechtsschutz, Außenwirtschaftsrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht) sowie den guten Kontakten unseres Brüsseler Büros zu den Europäischen Institutionen, vor allem zur Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission. Unsere Anwältinnen und Anwälte halten regelmäßig Vorträge/Seminare und veröffentlichen zu beihilfenrechtlichen Themen.
„Permanente, auch kurzfristige Erreichbarkeit ist sichergestellt“
„Vertritt Mandanten in hochkomplexen strittigen Verfahren“
„Das Team besticht durch schnelle Einarbeitung und hohes Verständnis für die branchenspezifischen Aspekte“
GvW wird von Unternehmensjuristinnen und -juristen im Beihilfenrecht empfohlen
GvW wird im Beihilfen- und Subventionsrecht empfohlen
„Die teamorientierte Beratung wird exzellent intern koordiniert und so sehr kundenorientiert präsentiert und auf den Punkt gebracht"
„Die Praxis berät in einem breiten Spektrum von beihilfe- und fördermittelrechtlichen Themen“
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:
Anmeldungs- und Antragsverfahren zur Gewährung bzw. Genehmigung von Beihilfen/Subventionen
Rückforderungsverfahren
Beihilfenrechtliche Compliance und beihilfenrechtliche Schulungen
Konkurrentenklagen und -beschwerden gegen Beihilfen
Beihilfenrechtliche Due Diligence und Lösungsstrategien zur Vermeidung von Rückforderungsrisiken oder Auflagen bei Unternehmenstransaktionen
Vertretung gegenüber nationalen Behörden und der Europäischen Kommission
Prozessführung vor nationalen Gerichten und den Unionsgerichten in Luxemburg
Beihilfenrechtliche Beratung bei Infrastruktur- und Verkehrsprojekten
Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen, Forschungskooperationen und Auftragsforschung
Beihilfenrechtskonforme Gestaltung von Privatisierungen, ÖPP/PPP und Rekommunalisierungen
Subventionsrechtliche Beratung von Unternehmen in der Krise
Erstellen von Förderprogrammen
Beihilfenrechtliche Gutachtertätigkeiten
WTO-Antisubventionsrecht
Kontakt

Die Klausner Gruppe hat gegen das Land Nordrhein-Westfalen keine Ansprüche auf Schadensersatz in Höhe von 54 Mio. Euro und auf Lieferung von ca. 2,5 Mio. Festmeter Fichtenstammholz (Gesamtstreitwert: ca. 100 Mio. Euro). Mit dem jetzt bekannt gewordenen Beschluss des Bundesgerichtshofs ist der langwierige Rechtsstreit zwischen Klausner und dem Land – knapp neun Jahre nach der Klageerhebung des österreichischen Holzkonzerns beim Landgericht Münster – rechtskräftig entschieden. Das Land konnte mit Unterstützung der Kanzlei GvW Graf von Westphalen sämtliche Ansprüche in dem sog. Holzstreit erfolgreich abwehren.

Die Kanzlei GvW Graf von Westphalen hat für ihren Mandanten einen großen Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erzielt: Der EGMR hatte die Anfang 2013 eingereichte Beschwerde nicht nur zugelassen, sondern jetzt auch einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bejaht und dem von GvW vertretenen Beschwerdeführer eine Entschädigung zugesprochen (Bajić v. Nordmazedonien - Antrag Nr. 2833/13, Entscheidung vom 10. Juni 2021).

GvW hat in der Insolvenz der Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH (ABRM) die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA), das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) und weitere Aufgabenträger beraten.

GvW Graf von Westphalen hat Mirion Technologies im Rahmen eines Bieterverfahrens beim Erwerb der Auswertungsstelle für Strahlendosimetrie („AWST“) vom Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH) („HMGU“) beraten.
Unsere Leistungen

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