Beihilfenrecht und Subventionsrecht
Umfassende anwaltliche Beratung und Vertretung in allen Bereichen des EU-Beihilferechts und des Subventionsrechts
Staatliche Förderungen werden in den verschiedensten Formen gewährt: Kapitalzuschüsse, Steuervergünstigungen, Garantien, ermäßigte Zinssätze, verbilligte Grundstücke etc. Sowohl ihre Gewährung als auch ihr Behalten unterliegt strengen Voraussetzungen. Wir beraten private und öffentliche Unternehmen verschiedenster Wirtschaftssektoren, Forschungseinrichtungen, Ministerien, Behörden sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts inklusive Kommunen seit vielen Jahren umfassend auf allen Gebieten des Subventions- und Beihilferechts. Egal ob Zuwendungsempfänger, Zuwendungsgeber oder Wettbewerber – wir unterstützen und begleiten Sie bei Ihren förderrechtlichen Fragen und Problemen und bieten Ihnen maßgeschneiderte und praxisgerechte Lösungen. Wir arbeiten am Puls der Zeit – kein Rechtsgebiet bewegt sich momentan dynamischer als das EU-Beihilfenrecht. Ob auf dem Weg zu einer klimaneutralen Industrie oder anderen staatlich geförderten Projekten – wir begleiten und beraten Sie in diesem Zusammenhang gerne. Wir vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten regelmäßig in Verfahren vor nationalen sowie europäischen Behörden und Gerichten im Zusammenhang mit Beihilfen und Zuwendungen, auch in einem drittstaatlichen Kontext. Unser beihilferechtliches Team profitiert dabei von den fachlichen Schnittstellen mit unserer wirtschaftsrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Praxis (insbesondere in den Bereichen M&A, Restrukturierung, Immobilien- und Baurecht, Vergaberecht, Steuerrecht, IP/gewerblicher Rechtsschutz, Außenwirtschaftsrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht) sowie den guten Kontakten unseres Brüsseler Büros zu den Europäischen Institutionen, vor allem zur Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission.
„Der Rechtsanwalt, mit dem wir überwiegend zusammenarbeiten durften, hat sich für das Anliegen sehr engagiert."
„Permanente, auch kurzfristige Erreichbarkeit ist sichergestellt“
„Vertritt Mandanten in hochkomplexen strittigen Verfahren“
„Das Team besticht durch schnelle Einarbeitung und hohes Verständnis für die branchenspezifischen Aspekte“
GvW wird von Unternehmensjuristinnen und -juristen im Beihilfenrecht empfohlen
GvW wird im Beihilfen- und Subventionsrecht empfohlen
„Die teamorientierte Beratung wird exzellent intern koordiniert und so sehr kundenorientiert präsentiert und auf den Punkt gebracht"
„Die Praxis berät in einem breiten Spektrum von beihilfe- und fördermittelrechtlichen Themen“
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
Prüfung des Vorliegens einer Beihilfe
Antragsverfahren/ Genehmigungsverfahren/ Notifizierungsverfahren für Beihilfen und Subventionen
Rückforderung von Beihilfen und Subventionen, rechtliche Begleitung in Rückforderungsverfahren
Prüfung von Zuwendungsbescheiden und Förderverträgen
Ausgestaltung von Verträgen und Förderbescheiden (Fördermittelrecht, Zuwendungsrecht, EU-Beihilfenrecht)
Erstellung von Förderprogrammen und Förderrichtlinien
Gestaltung von Betrauungsakten
Prüfung geplanter Zuwendungskonstruktionen auf beihilfenrechtliche Relevanz
AGVO, DAWI, De-minimis – Gestaltungsmöglichkeiten und Freistellungen
Beihilfenrechtskonforme Gestaltung von Privatisierungen, ÖRR/PPP und Rekommunalisierungen
Projektförderung – Beihilfenrechtliche Beratung bei Infrastrukturprojekten, Verkehrsprojekten, ÖPNV etc.
Förderung für KMU (kleine und mittlere Unternehmen) und Start-ups
Beihilfen für Klima-, Umweltschutz und Energieprojekte im Rahmen des „Green Deal“ der Europäischen Kommission
Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen (FuE)
Kommunalprojekte – Beihilfe-Check für Kommunen
Unterstützung in Vergabeverfahren bezüglich zuwendungsrelevanter Sachverhalte, insb. zum rechtskonformen Umgang mit Fördermitteln
Beihilfenrechtliche Risikoanalyse im Rahmen einer Due Diligence
Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Drittstaatensubventionsverordnung (Foreign Subsidies Regulation)
Zuwendungsrechtliche Beratung von Unternehmen in Krise und Insolvenz
Konkurrentenklagen und -beschwerden wegen unzulässiger Förderungen an Wettbewerber
Vertretung gegenüber nationalen Behörden und der Europäischen Kommission
Prozessführung vor nationalen Gerichten und den Unionsgerichten in Luxemburg
Beihilfenrechtliche Compliance und Schulungen
Unionsbeihilfen und EU-Haushaltsrecht, insb. im Zusammenhang mit der indirekten Mittelverwaltung
WTO-Antisubventionsrecht
Beihilfenrechtliche Vorträge, Vorlesungen und Veröffentlichungen
Die Mitglieder unseres Beihilfeteams halten regelmäßig Vorträge für renommierte Veranstaltungsanbieter und werden fortlaufend von Mandantinnen und Mandanten für Schulungen zu beihilfenrechtlichen Themen gebucht. Zudem veröffentlichen wir in anerkannten Fachmedien zu aktuellen Themen aus den Bereichen nationales Fördermittelrecht und EU-Beihilfenrecht und betätigen uns in der Wissenschaft im Rahmen von Vorlesungen an Universitäten (z.B. IREBS Regensburg, Bucerius Law School Hamburg).
Kontakt

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