Patente und Know-how
Innovationen im technischen Bereich sind für die – insbesondere produzierende – Wirtschaft ein hohes Gut. Umso wichtiger ist es für Unternehmen, sich die Rechte an technischen Neuerungen rechtzeitig, umfassend und langfristig zu sichern. Wo der Schutz durch Patente und Gebrauchsmuster aus rechtlichen oder strategischen Gründen nicht möglich bzw. nicht gewünscht ist, kann Know-how durch vertragliche Regelungen geschützt werden. Wir unterstützen Sie bei der Erarbeitung der effektivsten Vorgehensweise, bei der Anmeldung von technischen Schutzrechten (in Zusammenarbeit mit Patentanwältinnen und -anwälten) oder bei der Erstellung und Verhandlung von Vertraulichkeitsvereinbarungen oder arbeitsvertraglichen Regelungen. Auf Seiten der Nutzenden von technischen Neuerungen klären wir die Rechte und verhandeln Lizenzvereinbarungen. Im Streitfall vertreten wir die Beteiligten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:
Strategische Beratung zum Schutz von Innovationen
Erstberatung zur Schutzfähigkeit technischer Neuerungen, für die weitere Prüfung und Anmeldung (DPMA, EPA, PCT) Zusammenarbeit mit Patentanwältinnen und -anwälten
Arbeitnehmererfindungen: Beratung von Arbeitnehmenden und -gebenden insbesondere zu Fragen der Inanspruchnahme, der Freigabe und der Vergütung
FuE-Verträge
Non-Disclosure Agreements
Lizenzverträge, insbesondere Verträge über Herstellung und Vertrieb patentgeschützter Produkte, Technologietransfervereinbarungen
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Auseinandersetzungen wegen der Verletzung von Patenten/Gebrauchsmustern
Schutz und Verteidigung von Geschäftsgeheimnissen