Sanktionsrecht
Beschränkungen von Handel, Dienstleistungen und Finanz- und Versicherungswirtschaft
Embargos und Sanktionen sind von der Politik eingesetzte Instrumente, um die Freiheit im Außenwirtschaftsverkehr gegenüber bestimmten Ländern zu beschränken. Neben personenbezogenen Sanktionen (Terrorismuslisten) existieren gegenüber verschiedenen Ländern umfangreiche internationale Beschränkungen im Ex- und Import von Gütern sowie bei Dienstleistungen und im Finanz- und Versicherungssektor. Embargoverstöße sind bußgeld- und strafbewehrt; sie werden von den zuständigen Behörden verfolgt. Unternehmen drohen hohe Bußgelder, den persönlich Verantwortlichen empfindliche Strafen.
Für Unternehmen können sich Verfehlungen gegen diese Bestimmungen zudem geschäftsschädigend auswirken, da negative Berichterstattungen und die Entziehung zollrechtlicher Erleichterungen (z.B. Verlust des AEO-Status oder des Status als zugelassener Ausführer) drohen.
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"Ausgewiesene Kompetenz bei Exportkontroll- und Sanktionsthemen"
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
Ausfuhrverbote und Genehmigungspflichten
Praktischer Umgang mit Terrorismus- und Sanktionslisten
Erfüllungs- und Bereitstellungsverbote gegenüber gelisteten Personen und Unternehmen
Investitions-, Versicherungs-, Zahlungs- und Finanzierungsbeschränkungen
Umgang mit bestehenden Verträgen („Altvertragsregelungen“)
Behördliche Verfahren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der Bundesbank und dem Zoll
Compliance
Rechtsfolgen bei Verstößen (Straftaten, Ordnungswidrigkeiten)
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