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IT und Datenschutz
Umsetzung der Digitalisierung
Als Motor der Digitalisierung zählen die Themen IT und Datenschutz inzwischen zu den wichtigsten Beratungsfeldern in der Rechtsabteilung.
Für Sie geht es darum, sich frühzeitig durch intelligente Verträge Marktvorteile zu sichern, den Know-how-Transfer im gesamten Unternehmen zu unterstützen und neue Produkte und Prozesse effektiv abzusichern.
Viele Geschäftsmodelle von heute und noch mehr diejenigen von morgen basieren auf der Auswertung und der Nutzung von personenbezogenen Daten. Vorhandene bzw. erreichbare Daten sind im ersten Schritt ebenso zu evaluieren wie der Zugang zu den Daten. Ein Schlüsselfaktor, der über den Erfolg Ihres Geschäftsmodells entscheidet, ist dann die erfolgreiche Absicherung Ihrer Datennutzungs- und -verwertungsrechte.
Die Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei verstehen sich IT- und Datenschutzthemen als „verlängerte Werkbank“ der Unternehmen, vor allem der Rechts- und IT-Abteilung sowie der Geschäftsleitung, beraten dabei nicht nur zu rechtlichen Aspekten, sondern unterstützen mit unserem juristischen und technischen Sachverstand die Kommunikation und den Entwicklungsfortschritt in sämtlichen Phasen eines IT-Projektes.
„Ein besonderer Fokus der Praxis findet sich im IT-Sicherheitsrecht und allgemein in der Beratung zu EU-Regulatorik wie dem Digital Services Act, NIS 2 und DORA“
„Besticht mit Fachwissen zu IT- und datenrechtlichen Aspekten von Medizinprodukte-Software und besonderer Erfahrung in den Sektoren Versicherung, Energie und Banken"
„Das Team besticht durch hohes Engagement, zielorientiertem Lösungen, einer fairen Rate und hoher Fachexpertise im Bereich des Datenschutzrechts"
„Extrem hohes Servicelevel, Fragen werden taggenau bearbeitet. Sonderwünsche sind kein Problem, ebenfalls ist das Team jederzeit erreichbar. Abstimmungen werden eingehalten. Ausgeprägtes Fachwissen“
„Absolut kompetente Anwälte, auch auf persönlicher Ebene fühlen wir uns im Kontakt mit der Kanzlei immer wohl“
Nominiert für den JUVE Award 2024 als Kanzlei des Jahres für Technologie und Medien
„Sie bringen in jeder Situation den Deal zustande“
„Sie sind enorm digital“
„Vereint das richtige Maß zwischen rechtlicher Expertise und wirtschaftlichem Denken“
„Äußerst professionell. Sehr zeitnahe Kommunikation. Sehr guter Service auf allen Ebenen“
GvW wird im Bereich IT- und Datenschutzrecht empfohlen
GvW wird von Unternehmensjuristinnen und -juristen im Bereich IT-Recht (Platz 2) und Datenschutz (Platz 5) empfohlen
„Durch einen kombinierten Beratungsansatz gelingt es GvW auch signifikante Mandate im IT-Bereich für sich zu gewinnen“
„Schnittstelle zum Öffentlichen Recht ist eine Kernkompetenz“
„Die IT- und datenschutzrechtliche Praxis ist eine treibende Kraft für die Gesamtkanzlei“
„Entschlossen entwickelt sich die IT-Praxis zu einer Adresse für umfangreiche IT-Projekte“
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
Digitalisierung (IoT, Industrie 4.0, DSGVO- und IT-Secprojektierungen)
- Standardisierungen und Compliance in der digitalen Welt
- IT-Projekte (bspw. Outsourcing, Softwareerstellung, Post-Merger-Integration, Planung und Errichtung von Rechenzentren, Pilotierungen und Rollouts)
Cloud Computing und SaaS (Betreiberkonzepte, Cloud-Verträge, SaaS-Verträge, SLAs, Vereinbarungen zu Datenschutz und Datensicherheit)
IT-Verträge (Softwareerstellung und -überlassung, Systemverträge, Wartung, Pflege und Support, SLA, auch Open-Source-Software)
IT-Compliance, Datenschutz und IT-Sicherheit (Verträge über Auftragsdatenverarbeitung in In- und Ausland, Privacy Shield, NIS 2)
IT im öffentlichen Sektor, IT-Vergabe, EVB-IT, E-Government
E-Business und Internetrecht (z.B. Fernabsatz, Verantwortlichkeit für Inhalte)
Marken, Kennzeichen und Namensrechte im Internet (Domains, Keywords)
Prozessführung und alternative Streitbeilegung
Am Puls des Geschehens
Unsere Anwältinnen und Anwälte kennen die Bedürfnisse der Unternehmen nicht nur aus ihrer jahrelangen Beratungstätigkeit in und für Unternehmen. Sie sind darüber hinaus auch in anderer Funktion in der Industrie gefragt: Neben zahlreichen Veröffentlichungen im IT- und Datenschutzrecht für den BITKOM e.V. (u.a. zur Sicherheit für Datentransfers in die USA und andere Drittstaaten) hat die Kanzlei zuletzt auch den Leitfaden zum Datenschutz bei Industrie 4.0 für den VDMA, führender Industrieverband in Europa, verfasst.
Kontakt
Unternehmen müssen ihre Beschäftigten so einsetzen, dass deren Gesundheit möglichst nicht beeinträchtigt wird. Wie weit geht diese Pflicht, was ist noch zumutbar? Dieser Vortrag gibt Hilfestellung.
Mietvertragsregelungen für nachhaltige und zukunftssichere Mietverhältnisse
Überblick über den aktuellen Stand der Umsetzung der NIS-2-Anforderungen für den öffentlichen Sektor
„Große“ Koalition – kommt endlich der ersehnte Schub für HR und das Arbeitsrecht in der sich polydimensional verändernden Arbeitswelt?

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