Kartellrecht

Wir beraten deutsche und internationale Unternehmen aller Branchen und Größen im deutschen und europäischen Kartell- und Wettbewerbsrecht.

Die Beratung durch unsere Anwälte umfasst dabei sämtliche Bereiche des Kartellrechts – von der Fusionskontrolle über das Kartellverbot bis zum Wettbewerbsverhalten marktstarker und marktbeherrschender Unternehmen und betrifft Verfahren vor Wettbewerbsbehörden genauso wie die zivilgerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen. Die laufende Unterstützung bei der Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften sowie die Schulung von Mitarbeitenden zählen ebenfalls zu unserem Tätigkeitsspektrum.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:


Fusionskontrollverfahren vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission (Vorbereitung der Fusionsanmeldung, Führung des Verfahrens bis zur Freigabe)


Prüfung von weltweiten Anmeldeerfordernissen bei multi-jurisdiktionalen Fusionen und Koordinierung der einzelstaatlichen Fusionskontrollverfahren


Kartellrechtskonforme Ausgestaltung von Verträgen und Vertriebssystemen


Beratung und Vertretung  in kartellbehördlichen Ermittlungsverfahren


Begleitung von Zivilprozessen mit kartellrechtlichem Schwerpunkt („Private Enforcement“)


Schulungen zur Einhaltung der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften („Kartellrechtliche Compliance“)


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