Öffentliches Wirtschaftsrecht
Beratung von Unternehmen und der Öffentlichen Hand
Das öffentliche Wirtschaftsrecht hat bei GvW Graf von Westphalen traditionell einen hohen Stellenwert. Seit etwa 70 Jahren nehmen wir Ihre Interessen in den verschiedensten Feldern des öffentlichen Rechts wahr. Zu unseren Mandantinnen und Mandanten zählen sowohl private Unternehmen als auch Einrichtungen der öffentlichen Hand.
Wir beraten und vertreten Unternehmen in Genehmigungsverfahren, bei behördlichen Anordnungen oder Beanstandungen sowie beim Zugang zu Verwaltungsinformationen. Aus unserer täglichen Arbeit sind wir mit den Abläufen und Entscheidungswegen der öffentlichen Verwaltung bestens vertraut. Wir sind genauso vor Kommunalverwaltungen tätig wie vor überörtlichen Fachbehörden und der Europäischen Kommission. Regelmäßig treten wir vor den Verwaltungsgerichten in allen Instanzen, der Landes- und Bundesverfassungsgerichtsbarkeit, den Gerichten der Europäischen Union und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf. Wegen unserer wissenschaftlichen Expertise sind wir überdies häufig in Schverständigengutachten gefragt.
Die Kanzlei begleitet die öffentliche Hand (etwa Ministerien, Gemeinden und berufsständische Kammern) in gerichtlichen Auseinandersetzungen, in Gesetzgebungsverfahren, bei der Organisation öffentlicher Aufgaben (Umstrukturierung, Privatisierung, „Rekommunalisierung“), bei der Gründung und bei der Steuerung öffentlicher Beteiligungsunternehmen sowie bei der Vorbereitung und Durchführung von Investitionsmaßnahmen.
„Das Team arbeite sehr gut abgestimmt zusammen und ist äußerst konstruktiv“
„Hochkompetent, verlässlich, fair“
„Einsatzfähig, erfahren, hoch belastbar, konstruktiv“
GvW wird im im Bereich Öffentliches Wirtschaftsrecht empfohlen
„GvW kann starke planungsrechtliche Expertise vorweisen und begleitet häufig städtebauliche Projekte“
„GvW machte insbesondere bei Infrastrukturthemen erneut auf sich aufmerksam“
„Pflegt gute Kontakte zu diversen Behörden“
„Ausgeprägte Erfahrung im Öffentlichen Recht“
GvW ist die Kanzlei, die von Unternehmensjuristinnen und -juristen am häufigsten im Öffentlichen Wirtschaftsrecht empfohlen wird
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
Immissionsschutzrecht
Naturschutzrecht
Wasserrecht
Fachplanungsrecht
Wirtschaftsverwaltungsrecht
Beihilfenrecht und Subventionsrecht
Lebensmittelrecht und Futtermittelrecht
Recht der Industrie- und Handelskammern
Informationsfreiheitsrecht
Glücksspielrecht
Kommunalrecht
Abgabenrecht
Spezialexpertise: Projektbezogene Beratung
Unsere praktischen Erfahrungen im Umgang mit Verwaltung und Gerichten im jeweiligen Fachrecht bringen wir auch in die allgemeine und projektbezogene Beratung von Unternehmen ein, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Aufbau oder Fortschreibung einer Compliance-Organisation oder im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen (Umstrukturierung, Veräußerung oder dem Erwerb von Unternehmen).
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
Personal- und Sachkosten, die für Streckenkontrollen an den von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Bundesfernstraßen anfallen, sind Zweckausgaben i.S. des Art. 104a Abs. 2 GG. Diese Zweckausgaben hat der Bund zu tragen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht heute in Leipzig auf die Klage des Landes Hessen (BVerwG 9 A 13.21). Der Bund hat damit keinen Anspruch auf Kostenerstattung in Höhe von 16 743 696,75 Euro gegen das Land Hessen.
Die Finanzierung für die Offshore-Stromkabelverbindung NeuConnect zwischen Deutschland und Großbritannien steht: Das 2,8 Mrd. Euro teure Projekt wird nun realisiert und unterstützt von über 20 nationalen und internationalen Banken und Finanzinstituten. Das heutige GvW-Team mit Guido Brucker und Dr. Maximilian Emanuel Elspas hat die NeuConnect von Beginn an energierechtlich unterstützt, die regulatorischen Eckpfeiler für diese neue „Stromautobahn“ im deutschen Rechts- und Regulierungsrahmen zu entwickeln, mit maßgeblichen Stakeholdern abzustimmen sowie die Verknüpfung mit dem deutschen Stromnetz vertraglich zu sichern.
Yoga ist mehr als Sport!
Das wissen wir nicht erst seit unserer Yogastunde im schönen Planten un Blomen in Hamburg, die wir mit dem Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland (BDY) und dem Yoga-Studios Aude Vivere erleben durften. Yoga verbindet, schafft (mentalen) Ausgleich und tut einfach gut. Die gesundheitsfördernde Wirkung ist zwar wissenschaftlich nachgewiesen, jedoch fehlt derzeit noch die rechtliche Anerkennung von Yoga als festem Bestandteil der Gesundheitsvorsorge und des Gesundheitsschutzes in Deutschland. Ein großes Versäumnis, das sich gerade in der Coronakrise gezeigt hat. Der BDY möchte das gerne ändern - und unsere Anwältinnen und Anwälte unterstützen ihn dabei aus voller Überzeugung.
Die Vorbereitung der Anhörung „Klares Bekenntnis zur Bekämpfung des Nationalsozialismus, Antisemitismus und Extremismus sowie zur Förderung des Ehrenamts – auch in der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg“ hat die AfD-Fraktion und einen ihrer Abgeordneten nicht in ihren Rechten verletzt. Das hat das Hamburgische Verfassungsgericht in einem Organstreitverfahren gegen die Hamburgische Bürgerschaft, die von der Kanzlei GvW Graf von Westphalen erfolgreich vertreten wurde, entschieden.