Versicherungsrecht

GvW Graf von Westphalen berät nationale und internationale Versicherungen, Versicherungsvermittlungen und Versicherungsnehmende Unternehmen. Unser Angebot für Versicherungen erstreckt sich von der Strukturierung der Vertriebssysteme über die gesellschafts- und aufsichtsrechtliche Beratung sowie die Formulierung Allgemeiner Versicherungsbedingungen. Zudem beraten wir umfassend beim Kauf und Verkauf von Versicherungsunternehmen (M&A). 

In den vorgenannten Bereichen werden die auf das Versicherungs-, Versicherungsaufsichts- und Versicherungsvermittlerrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälte unserer Sozietät Hand in Hand mit anderen gegebenenfalls erforderlichen Fachleuten unserer Sozietät (z.B. aus dem Arbeits-, Kartell- und Steuerrecht) tätig. Weiterer Schwerpunkt ist die Beratung im Bereich des Versicherungsvermittlerrechts. Wir werden dabei sowohl bei der Strukturierung von Vertriebssystemen im Versicherungsrecht als auch im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen um den Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters (§ 89b Abs. 5 HGB) tätig. Hier wird GvW von namhaften Versicherungen sowie auch von Versicherungsvermittlungen mandatiert.

Wir haben zahlreiche Grundsatzentscheidungen zum Versicherungsvertreterrecht erstritten und in diesem Rechtsgebiet umfangreich publiziert. Forensisch ist GvW umfassend auf allen Gebieten mit versicherungsrechtlicher Relevanz und insbesondere in Verfahren um Groß- oder Produkthaftungsschäden und in Haftungsprozessen präsent. GvW berät darüber hinaus Versicherungen und Versicherungsnehmende bei dem immer wichtiger werdenden Thema der Berufshaftpflicht- und D&O-Versicherung.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:


Strukturierung von Vertriebssystemen im Versicherungsrecht, einschließlich Abschluss komplexer Vertriebsvereinbarungen (auch im Bereich der Bancaassurance)


Beratung im Gesellschafts- und Versicherungsaufsichtsrecht, einschließlich Re- und Umstrukturierungen


Beratung bei Unternehmenstransaktionen, sowohl beim Kauf als auch Verkauf von Versicherungsunternehmen


Formulierung Allgemeiner Versicherungsbedingungen


Versicherungsvertreterrecht, insb. Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters nach § 89b Abs. 5 HGB


Beratung bei Berufshaftpflicht- und D&O-Versicherung


Beratung bei der Versicherung von Transaktionsrisiken, sog. W&I Versicherungen


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Im Kontext mit Managerhaftungsfällen treten vermehrt strafrechtliche Verfolgungen (parallel zu einer zivilrechtlichen Verhandlung oder als alleiniges Verfahren) in den Vordergrund. Obwohl die meisten Ermittlungsverfahren eingestellt werden, müssen die Betroffenen ihre Verteidigungskosten selbst tragen – dies kann in kostspieligen Wirtschaftsstrafsachen schnell sechsstellige Höhen erreichen

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