Bankrecht und Bankaufsichtsrecht

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind spezialisiert auf das Gebiet des Bank- und Bankaufsichtsrechts. Mit unserer fachlichen Qualifikation und langjährigen Erfahrung am Markt gewährleisten wir eine optimale Lösung komplexer Fragestellungen, auch in ökonomischer Hinsicht. Neben den klassischen Bankverträgen einschließlich des Auslands- und Dokumentengeschäfts gehören Vertragsgestaltungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Finanzprodukten zu unseren Schwerpunkten. Wir beraten zudem Banken, Finanzdienstleister und Unternehmen bei bankaufsichtsrechtlichen Fragestellungen und Verfahren. Eine besondere Expertise hat unser standortübergreifendes Bankrechtsteam im Rahmen der prozessrechtlichen Vertretung von Kreditinstituten und Emissionshäusern im Zusammenhang mit der Haftung bei Kapitalanlagen (wie z.B. Lehman Brothers-Zertifikate; geschlossene Fonds) erlangt.
Unsere Mandantschaft besteht aus in- und ausländischen Banken, Sparkassen, Förderinstituten, Investmentgesellschaften sowie anderen Finanzdienstleistungsunternehmen. Darüber hinaus beraten wir auch Unternehmen, Investorinnen und Investoren sowie Privatpersonen umfassend bei bankrechtlichen Fragestellungen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:


Bankvertragsrecht


Bankaufsichtsrecht


Prozessführung


Aufsichtsrechtliche Verfahren


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