GvW Veranstaltung

14 März 2017
München

Arbeitnehmerüberlassung 2017

Mit der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) gelten

zum 01. April 2017 verschärfte Anforderungen beim Einsatz von externem

Personal. Erstmalig wird der Begriff Arbeitsverhältnis in der

Gesetzgebung definiert. Durch Equal Pay muss der Lohn von

Zeitarbeitnehmern nach neun Monaten stufenweise an den der

Stammbelegschaft angepasst werden. Darüber hinaus wird die

Vorratserlaubnis abgeschafft. Zudem müssen Unternehmen die

Arbeitnehmerüberlassung Ihrem Betriebsrat gegenüber offenlegen, was

diesem mehr Einfluss verleiht, denn Fremdpersonal beeinflusst die Wahl

und Größe des Betriebsrats.
 
Bei diesem Seminar der Akademie Herkert

erläutert Christoph J. Hauptvogel, Rechtsanwalt und Partner bei Graf

von Westphalen, welche Gestaltungsmöglichkeiten Unternehmen nach der

Novelle haben.

Diese Veranstaltungsreihe findet an mehreren Orten zu diversen Terminen statt. Diese und weitere Informationen zur Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Webseite des Veranstalters.

Ambiance Rivoli Hotel

Albert-Roßhaupter-Straße 22

81369 München

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