GvW Veranstaltung
Betriebskosten von Wohn- und Gewerberaum
Viele neue Urteile verändern die Betriebskostenabrechnung ständig! Kürzlich hat ein Urteil aber die Anforderungen an Nebenkostenabrechnungen gesenkt. So müssen Sie als Vermieter nicht mehr aufschlüsseln wie Sie die Kosten ermittelt haben, wenn Sie sie auf mehrere Gebäude verteilt haben.
Der Mieter muss beweisen, dass die Wohnung bei Einzug renovierungsbedürftig war. Und die Heizkosten werden auch dann nach Verbrauch abgerechnet, wenn keine korrekte Vorerfassung vorliegt.
Welche Anforderungen müssen Sie durch das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) erfüllen? Wer muss die neuen Zähler melden?
In diesem Praxisseminar des Verlag Dashöfer erhalten Sie auf all diese Fragen kompetente Antworten und fachgerechte Hinweise für Ihre Betriebskostenabrechnung. Lutz Leonard Lamprecht informiert Sie über alle Neuerungen, damit Sie auch in Zukunft Ihre Betriebskosten sicher abrechnen und umlegen können.
Weitere Informationen zur Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.