GvW Veranstaltung

07 März 2024
10:00 - 13:00
online

Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Mit dem „Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)“ führt die EU eine neuartige Abgabe für Einfuhren bestimmter CO2-intensiver Produkte ein. Für die in diesen Produkten eingebetteten Treibhausgase müssen in Zukunft CBAM-Zertifikate erworben werden.

Zunächst erfasst die neue Regelung Einfuhren von:

  • Zement und nachgelagerten Produkten
  • Elektrizität
  • Düngemitteln und ähnlichen Chemikalien
  • Eisen, Stahl und Erzeugnissen hieraus
  • Aluminium
  • Wasserstoff

Weitere Güter sollen in den nächsten Jahren folgen.

Seit dem 1. Oktober 2023 treffen Sie als Einführer (bußgeldbewehrte) Meldepflichten zu den eingebetteten Emissionen der eingeführten Waren. Die Neuregelung orientiert sich (nur) teilweise an zollrechtlichen Verfahren und macht Anpassungen der Prozesse von Einführern und Händlern erforderlich. 

In diesem Webinar, der HZA Hamburger Zollakademie, stellt Ihnen GvW-Experte Lars Hillmann dar, welcher Handlungsbedarf sich für Importeure, Zolldeklaranten, Spediteure und Einkäufer seit dem 1. Oktober 2023 ergibt und welche Vorbereitungen bis zur Vollimplementierung am 1. Januar 2026 erforderlich sind.

Weitere Informationen finden Sie hier.