GvW Veranstaltung

11 September 2023
14:30 - 16:30
online

CBAM Der neue CO2-Grenzausgleich: Worauf sich Importeure jetzt vorbereiten müssen!

Mit der Verordnung (EU) 2023/956 (CBAM-VO) führt die EU neue umfangreiche Meldepflichten für Importeure von bestimmten CO-2 intensiven Waren ein. 

Betroffene Warengruppen:

  • Eisen und Stahl
  • Aluminum
  • Zement
  • Düngemittel
  • Wasserstoff
  • Strom

Für alle Importe ab 1. Oktober 2023 müssen Importeure melden, wie viele Tonnen CO2-Äquivalente in den eingeführten Waren enthalten sind.  Ab 1. Januar 2026 dürfen nur noch „zugelassene CBAM-Anmelder“ die gelisteten Waren einführen.

GvW-Experte Lars Hillmann gibt Ihnen  einen Überblick über die Grundlagen sowie die konkreten Meldepflichten und Handlungsbedarfe.

Weitere Informationen zu dem Online-Seminar der IHK Cottbus finden Sie hier.