GvW Veranstaltung
CBAM – Update 2: Erfahrungen und Tipps nach dem ersten Bericht
Unternehmen innerhalb der EU, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoff sowie bestimmte vor- und nachgelagerte Produkte in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Staaten importieren, unterliegen seit dem 1. Oktober 2023 Meldepflichten im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM).
Mit Ende des ersten Berichtsquartals zum 31. Januar 2024 lassen wir die Startphase Revue passieren und geben Hinweise zum aktuellen Berichtszeitraum. die Die GvW-Experten Lars Hillmann und Justuns Hannemann referieren zum rechtssicheren Umgang mit CBAM und zeigen Berechnungsbeispiele und Informationsquellen auf.
Weitere Informationen sowie das vollständige Programm des Webinars, veranstaltet durch die IHK Erfurt und Enterprise Europe Network Thüringen, finden Sie hier.