GvW Veranstaltung

11 September 2023
09:30 - 12:30
online

CO2-Grenzausgleichs­system CBAM

Für alle Importeure von besonders emissionsstarken Warengruppen gilt ab dem 10.10.2023 das neue CO2-Grenzausgleichssystem CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism). Betroffene Warengruppen sind:

  • Zement
  • Strom
  • Düngemittel und ähnliche Chemikalien
  • Eisen und Stahl, u. a. Rohre, Sammelbehälter sowie Konstruktionsteile wie Brückenelemente, Pfeiler, Dächer, etc.
  • Aluminium

Weitere Güter sollen in den nächsten Jahren folgen.

Ziel ist es, in diesen Branchen Wettbewerbsnachteile durch EU-weit steigende CO2-Preise gegenüber Konkurrenten außerhalb der Europäischen Union zu vermeiden, sowie die Abwanderung CO2-intensiver Produktion in andere Länder zu vermeiden. Bereits ab Oktober 2023 sind die betroffenen Unternehmen verpflichtet, quartalweise Berichte an die zuständige Behörde abzugeben. Ab 2026 müssen die Importeure CBAM-Zertifikate erwerben.

GvW-Experte Lars Hillmann gibt Ihnen  einen Überblick über die Grundlagen sowie die konkreten Meldepflichten und  Handlungsbedarfe.

Weitere Informationen sowie das vollständige Programm zum Online-Seminar des Verlag Dashöfer finden Sie hier.