GvW Veranstaltung

11 September 2018
Düsseldorf

Das neue Bauvertragsrecht 2018

Ab dem 01.01.2018 ergeben sich grundlegende Änderungen, beispielsweise:Künftig kann der Lieferantenregress in der Lieferkette bis zum Hersteller durchgereicht werden. Zusätzlich können alle zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten in die Regressansprüche einbezogen werden. Mit dem neu eingeführten Anordnungsrecht haben Besteller 30 Tage Zeit, sich mit Vertragspartnern zu einigen, bevor eine rechtsverbindliche Anordnung erfolgt. Darüber hinaus wird das Werkvertragsrecht im BGB um neue Vertragsarten und Sonderregelungen erweitert.

Die Teilnehmer des Seminars der Akademie Herkert, unter der Leitung von Rechtsanwalt Martin Knoll, Rechtsanwalt bei GvW, erhalten einen Überblick über das neue Bauvertragsrecht und lernen die Auswirkungen z.B. des Anordnungsrechts richtig einzuschätzen.

Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie hier.

 

Sprecher


Mercure Hotel Düsseldorf City Nord

Noerdlicher Zubringer 7

40470 Düsseldorf

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