GvW Veranstaltung

18 Februar 2019
Dortmund

Das neue Bau­vertrags­recht

 

Ab dem 01.01.2018 ergeben sich grundlegende Änderungen, beispielsweise:

Künftig

kann der Lieferantenregress in der Lieferkette bis zum Hersteller

durchgereicht werden. Zusätzlich können alle zur Nacherfüllung

erforderlichen Aufwendungen wie Transport-, Wege-, Arbeits- und

Materialkosten in die Regressansprüche einbezogen werden. Mit dem neu

eingeführten Anordnungsrecht haben Besteller 30 Tage Zeit, sich mit

Vertragspartnern zu einigen, bevor eine rechtsverbindliche Anordnung

erfolgt. Darüber hinaus wird das Werkvertragsrecht im BGB um neue

Vertragsarten und Sonderregelungen erweitert.

Die Teilnehmer des Seminars der Akademie Herkert, unter der Leitung von Rechtsanwalt Martin Knoll,

Rechtsanwalt bei GvW, erhalten einen Überblick über das neue

Bauvertragsrecht und lernen die Auswirkungen z.B. des Anordnungsrechts

richtig einzuschätzen.

Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie hier.

 

Beteiligt


Mercure Hotel Dortmund Centrum

Olpe 2

44135 Dortmund

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