GvW Veranstaltung

12 Juli 2022
14:30 - 17:00
online

Das neue Lie­fer­kett­en­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz

Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) verabschiedet.

Die GvW Experten Dr. Lothar Harings und Max Jürgens informieren Sie über das verabschiedete Gesetz und erklären Ihnen, worauf sich Unternehmen vorbereiten sollten.

Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechtsstandards in ihrer Lieferkette. Monitoring, Berichts- und Handlungspflichten: Unternehmen müssen ihre Zulieferer zukünftig streng auf die Einhaltung der Menschenrechtsstandards hin überprüfen. Unternehmen müssen ihre Compliance-Organisation umgestalten und sollten bereits bei Vertragsverhandlungen mit Zulieferern an das neue Lieferkettengesetz denken. Ein frühes Handeln kann die Folgen des Lieferkettengesetzes bereits jetzt abfedern. Ein Teil des Webinars der HZA Hamburger Zollakademie wird sich auch den Fragen widmen, welche Konsequenzen Ihnen bei Verstößen drohen und was Sie und Ihr Unternehmen tun können, um Verstöße zu vermeiden.

Weitere Informationen zum Online-Seminar Sie hier.