GvW Veranstaltung

21 Mai 2015
Hamburg

Erlass und Erstattung in der finanzgerichtlichen Praxis

Die Korrektur fehlerhafter und/oder unbilliger behördlichen Entscheidungen kann für Unternehmen eine erhebliche finanzielle Bedeutung haben. Die Möglichkeiten der nachträglichen Korrektur von belastenden Bescheiden sind dabei vielfältig, bleiben aber häufig ungenutzt. Eine besondere Bedeutung haben in der Praxis der Erlass und die Erstattung von Eingangsabgaben und Verbrauchsteuern. Hier hat sich eine umfangreiche Fallpraxis herausgebildet. Wichtig ist, nicht nur das materielle Recht zu kennen, sondern auch das Verfahren sicher zu beherrschen (Wer ist antragsbefugt? Welche Fristen sind zu beachten?). Vielfach ist es erforderlich, gerichtlich gegen behördliche Entscheidungen vorzugehen. Gerade dem Berater als Generalisten stehen dabei eine hoch spezialisierte Verwaltung einerseits sowie Finanzgerichte mit entsprechenden Fachsenaten andererseits gegenüber.

Das Seminar der HZA bettet den Erlass und die Erstattung von Eingangsabgaben und Verbrauchsteuern in das System der Korrektur von Abgabenbescheiden ein. Darauf aufbauend bringt Ihnen das Seminar die verschiedenen Fallgruppen für den Erlass und die Erstattung von Abgaben sowohl im Zoll- als auch im Verbrauchsteuerrecht anhand praktischer Fälle näher. Ein Schwerpunkt des Seminars liegt auf der finanzgerichtlichen Praxis und der gerichtlichen Durchsetzbarkeit von Anträgen auf Erlass oder Erstattung. Von besonderer Bedeutung sind daher die Hinweise für das finanzgerichtliche Verfahren einschließlich des Vorabentscheidungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof sowie zur Nichtigkeitsklage gegen Entscheidungen der Kommission.

Neben RiFG Michael Jahns, Finanzgericht Hamburg (Zollsenat) wird Rechtsanwalt Marian Niestedt durch das Seminar führen.

Weitere Informationen zum Seminar und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

HZA Hamburger Zollakademie

Holzdamm 28-32 | Pacific Haus

20099 Hamburg

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