Unternehmen, die den Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) unterliegen, müssen umfangreiche organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung treffen. Für zahlreiche Verpflichtete gehört hierzu auch die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten und Stellvertreters. Die Anforderungen an diese Funktionen steigen kontinuierlich – künftig erst recht durch die Anforderungen des europäischen AML-Pakets mit der neuen EU-Geldwäschebehörde AMLA, der unmittelbar geltenden EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) und der sechsten Geldwäscherichtlinie (AMLD6), die das Geldwäscherecht in den kommenden Jahren weiter harmonisieren und verschärfen.
GvW übernimmt durch spezialisierte Anwältinnen und Anwälte mit entsprechendem Sachkundenachweis die Funktion des externen Geldwäschebeauftragten und/oder Stellvertreters für Unternehmen sowohl aus dem Finanzsektor als auch den weiteren nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Branchen des Nicht-Finanzsektors. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Entwicklung und Umsetzung eines wirksamen Risikomanagements, überwachen die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Anforderungen und stehen als kompetente Ansprechpartner für Geschäftsleitung, Mitarbeitende und Aufsichtsbehörden zur Verfügung. Als Wirtschaftskanzlei können wir zudem die Tätigkeit als externer Geldwäschebeauftragter mit einer umfassenden Rechtsberatung in den Bereichen Geldwäscheprävention, Sanktions- und Außenwirtschaftsrecht, Compliance, Bank- und Versicherungsaufsichtsrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht und Wirtschaftsstrafrecht verbinden.
Unsere Leistungen
Übernahme der Funktion des externen Geldwäschebeauftragten und/oder dessen Stellvertreter
Beratung zur Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Geldwäsche-Compliance
Erstellung und Aktualisierung der Risikoanalyse nach dem Geldwäschegesetz
Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen sowie Richtlinien
Beratung zu Sorgfaltspflichten, Identifizierungsverfahren und der Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter (KYC)
Unterstützung bei Verdachtsmeldungen an die Financial Intelligence Unit (FIU)
Kommunikation und Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden
Durchführung von Grundlagen-Schulungen und Updates für Geschäftsleitung und Mitarbeitende
Begleitung bei Prüfungen sowie Vorbereitung auf die Anforderungen des neuen europäischen AML-Regimes