Projektmanager nach § 43g EnWG

Um den Ausbau der Energieinfrastruktur zu beschleunigen, ermöglicht § 43g Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) den Einsatz eines Projektmanagers. Dieser unterstützt die Planfeststellungsbehörde als Verwaltungshelfer bei der Vorbereitung und Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für Strom-, Gas- und Wasserstoffleitungen. Er übernimmt koordinierende Aufgaben und trägt dazu bei, Genehmigungsprozesse effizient zu gestalten. Die eigentliche Sachentscheidung verbleibt stets bei der zuständigen Behörde.

Die Anwältinnen und Anwälte von GvW übernehmen selbst die Funktion des Projektmanagers nach § 43g EnWG. Dank unserer langjährigen Erfahrung im Energiewirtschafts-, Planungs- und Verwaltungsrecht verbinden wir juristische Expertise mit einem tiefen Verständnis komplexer Infrastrukturvorhaben. Wir bringen Gutachter, Vorhabenträger, Behörden und Träger öffentlicher Belange zusammen und koordinieren die Genehmigungsverfahren mit dem Blick auf die rechtlichen Anforderungen für alle Beteiligten.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte als Projektmanager nach § 43g EnWG


Erstellung von Verfahrensleitplänen unter Bestimmung von Verfahrensabschnitten und Zwischenterminen


Fristenkontrolle


Koordinierung von erforderlichen Sachverständigengutachten


Qualitätsmanagement der Anträge und Unterlagen der Vorhabenträger


Koordinierung der Enteignungs- und Entschädigungsverfahren nach den §§ 45 und 45a EnWG


Entwurf eines Anhörungsberichtes


Auswertung der eingereichten Stellungnahmen


Organisatorische Vorbereitung eines Erörterungstermins


Leitung des Erörterungstermins


Entwurf von Entscheidungen


Pflichtfeld *

Referenz

Planfeststellungsbeschluss erlassen: GvW begleitet Land Mecklenburg-Vorpommern als Projektmanager nach § 43g EnWG beim Ersatzneubau der 380 kV-Höchstspannungsleitung „Bentwisch – Gnewitz“