GvW Veranstaltung
Frühjahrsmeeting Vergaberecht 2017
Seit nunmehr einem Jahr gilt das „neue Vergaberecht“. Die Rechtsprechung hat bereits reagiert und eine Vielzahl von richtungsweisenden Entscheidungen zum neuen Vergaberecht erlassen, die wir Ihnen gerne vorstellen.
Wie angekündigt wurde auch das Vergaberecht unterhalb der Schwellenwerte neu geordnet. Die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ist veröffentlicht und wird in Bund und Ländern im Laufe des Jahres 2017 in Kraft treten. Wir erläutern die wichtigsten Änderungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen.
Für die öffentlichen Auftraggeber in Nordrhein-Westfalen ist zudem der bevorstehende Erlass des novellierten Tariftreue- und Vergabegesetzes (TVgG-NRW) von Interesse. Dieses berücksichtigt im Hinblick auf den einzuhaltenden Mindestlohn die Vorgaben der aktuellen Rechtsprechung sowie Änderungen, die sich aus dem neuen Vergaberecht ergeben haben.
Bettina Meyer-Hofmann und Nils-Alexander Weng zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, Spielräume zu nutzen, Stolpersteine zu vermeiden und Ihren Beschaffungsbedarf vor dem Hintergrund der neuen Regelungen des Vergaberechts rechtssicher und wirtschaftlich optimal zu decken.
GvW Graf von Westphalen Düsseldorf
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