GvW Veranstaltung

23 April 2024
17:00 - 19:00
Stuttgart

Greenwashing – Stolperfalle für werbende Unternehmen

Werbung mit Umweltaussagen kann die Kaufentscheidung von Verbrauchern wesentlich beeinflussen. Viele Unternehmen stellen ihre Umwelt- und Ressourcenschutzbemühungen daher werblich heraus und machen sich dabei – ob beabsichtigt oder unbeabsichtigt – u.U. „grüner“ als sie (nach Auffassung des zuständigen Gerichts) wirklich sind. Einrichtungen wie die Wettbewerbszentrale (die im Internet sogar eine Liste mit denjenigen Unternehmen zum Abruf vorhält, gegen die sie vorgegangen ist oder aktuell noch vorgeht), aber auch Wettbewerber, haben daher solche als „Greenwashing“ bezeichnete Maßnahmen in den Blick genommen und bemühen die Gerichte quer durch die Republik.

Eine einheitliche Linie der Rechtsprechung ist bisher aber noch nicht zu erkennen. Allenfalls sind Tendenzen erkennbar. Dies könnte sich nun ändern, denn wir erwarten mit Spannung das Urteil des Bundesgerichtshofs zu der Frage, wann Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ zulässig ist. Verhandlungstermin ist am 18. April 2024.

Im Rahmen der Veranstaltung wollen wir Ihnen durch unsere Experten sowohl die Grundlagen und bisherige Rechtsprechung zu „Greenwashing“ näher bringen als auch den Verhandlungstermin am BGH besprechen und mögliche Folgen für die Praxis erörtern.

GvW Graf von Westphalen - Stuttgart

Forststraße 7 - Bosch Areal

70174 Stuttgart

Deutschland

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