GvW Veranstaltung

26 November 2015
Wuppertal

Haftung und Verant­wort­lichkeit von Lebensmittelunternehmen

Beim Umgang mit Lebens­mitteln sind von den Verant­wort­lichen zahlreiche gesetz­liche Vorschriften zu beachten. Beispiels­weise enthalten die Verordnung der (EG) Nr. 178/2002 (Basis-Ver­ord­nung) sowie das Lebens­mittel- und Futtermittel­gesetz­buch (LFGB) umfangreiche Regelungen zum Schutz der Gesundheit des Verbrau­chers und zum Schutz vor Täuschung.

Nach dem deutschen Produkt­haf­tungs­recht ist grund­sätzlich derjenige haftbar, der ein Produkt in den Verkehr bringt – gegebe­nen­falls sogar unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht. Um den Schutz der Gesundheit der Verbraucher zu gewähr­leisten, sind die Verant­wort­lichen verpflichtet, die Qualität ihrer Produkte ständig zu kontrol­lieren und zu sichern. Hierüber haben sie im Rahmen einer Dokumen­tation Nachweise zu führen.

Dr. Ronald Steiling führt in diesem Seminar anhand von Fallbei­spielen in die Haftungs­re­ge­lungen – insbe­sondere die Produ­zen­ten­haftung nach den Vorschriften des Bürger­lichen Gesetzbuches sowie des Produkt­haf­tungs­rechtes – ein. Erfahren Sie, was Sie bei der Einrichtung und Unter­haltung eines betriebs­spe­zi­fi­schen Eigen­kontroll­systems zu beachten haben und wo etwaige Haftungs­fallen liegen.

Daneben bietet das Seminar einen Überblick über die Rechte und Pflichten von Lebens­mittel­unternehmern gegen­über den Überwa­chungs­be­hörden.

Weitere Informationen zu diesem Seminar der Technischen Akademie Wuppertal und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Technische Akademie Wuppertal e. V. im Weiterbildungszentrum Elberfeld

Hubertusallee 18

42117 Wuppertal

Ihre aktuelle Cookie Einstellung erlaubt es nicht den Standort über Google Maps zu zeigen. Mit dem Laden von Karten akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung.

Allow Cookies