GvW Veranstaltung

07 Dezember 2020
Hamburg

Korr­ek­tur von Ab­ga­ben­be­schei­den bei Ein­fuhr­ab­gaben

Die Korrektur fehlerhafter und/oder unbilliger behördlicher Entscheidungen kann für Unternehmen eine erhebliche finanzielle Bedeutung haben. Die Möglichkeiten der nachträglichen Korrektur von belastenden Bescheiden sind dabei vielfältig, bleiben aber häufig ungenutzt.

Eine besondere Bedeutung haben in der Praxis der Erlass und die Erstattung von Zöllen und Verbrauchsteuern. Hier hat sich eine umfangreiche Fallpraxis herausgebildet. Wichtig ist, nicht nur das materielle Recht zu kennen, sondern auch das Verfahren sicher zu beherrschen:

  • Wer ist antragsbefugt?
  • Welche Fristen sind zu beachten?
  • Welcher konkrete Rechtsbehelf ist zielführend?

Aufbauend auf dem System der Korrektur von Abgabenbescheiden, bringen Ihnen die Referenten Dr. Stefanie Borchardt und Marian Niestedt, Partner bei GvW, die verschiedenen Fallgruppen für den Erlass und die Erstattung von Abgaben im Zollrecht anhand praktischer Fälle näher. Ebenfalls eingegangen wird in dem Seminar auf Erlass, Erstattung und Vergütung im Verbrauchsteuerrecht und die finanzgerichtliche Praxis und der gerichtliche Durchsetzbarkeit von Anträgen auf Erlass oder Erstattung

Weitere Informationen zu diesem Seminar der HZA Hamburger Zollakademie und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

HZA Hamburger Zollakademie

Holzdamm 28-32 | Pacific Haus

20099 Hamburg

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