GvW Veranstaltung
Seminar: "Das neue Bauvertragsrecht"
Am 01. Januar 2018 tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Für Bauunternehmer, Handwerker und Bauträger ist zum einen die Überarbeitung der kaufrechtlichen Haftung des Lieferanten wichtig (Stichwort: Ein- und Ausbaukosten bei Mängeln). Zum anderen werden erstmals besondere Werkvertragstypen in das BGB aufgenommen, darunter der sog. Verbraucherbauvertrag.
Daneben gibt es aber weiterhin den Bauvertrag mit Verbrauchern. Und auch beim Bauträgervertrag hat der Gesetzgeber die Rechte des Verbrauchers im Blick. Die Teilung in ein gewerbliches Baurecht und ein Verbraucherbaurecht ist insbesondere mit Blick auf das neue, weitreichende Widerrufsrecht für Verbraucher von grundlegender Bedeutung.
Das Seminar vom Verlag Dashöfer, unter der Leitung von Rechtsanwalt Martin Knoll, Rechtsanwalt bei GvW, hat die Abgrenzung der verschiedenen Vertragstypen und die Darstellung der jeweils anwendbaren rechtlichen Regelungen und ihrer Rechtsfolgen anhand zahlreicher Arbeitsbeispiele und Praxisfälle zum Gegenstand. Ein besonderer Augenmerk liegt auf der Bedeutung für die und den Möglichkeiten der Vertragsgestaltung sowie Praxistipps für Verträge mit Verbrauchern.