GvW Veranstaltung
Webinar: Die Neubewertung von Bewilligungen
Die Hauptzollämter stehen derzeit vor der Aufgabe, ca. 70.000 Bestandsbewilligungen in Deutschland neu zu bewerten; dies betrifft die Bewilligung des AEO-Status, aber insbesondere auch den Status als Zugelassener Ausführer sowie weitere Bewilligungen, die Wirtschaftsbeteiligten erteilt worden sind. Voraussetzung für alle Bewilligungen ist nunmehr, dass die Inhaber die Kriterien für die Erteilung des AEO-C erfüllen (ohne dass sie dabei notwendig den Status besitzen müssen).
Sämtliche Bestandsbewilligungen, d.h. die Bewilligungen, die bis zum 30. April 2016 erteilt worden sind, werden sukzessive durch die Zollbehörden nach den Regelungen des UZK bewertet. In der öffentlichen Diskussion stach besonders die von den Hauptzollämtern durchgeführte Abfrage der privaten Steuer-IDs hervor.
Diese Abfrage ist nun am 14.09.2017 ausgesetzt und aus den Fragebögen gestrichen worden. Statt dessen werden der Wohnort und das zuständige Finanzamt abgefragt. Was bedeutet das? Dr. Hartmut Henninger Rechtsanwalt bei GvW erklärt was bei der Neubewertung künftig zu beachten ist.
Beteiligt
HZA Hamburger Zollakademie
Holzdamm 28-32 | Pacific Haus
20099 Hamburg