GvW Veranstaltung
Zoll und Export im Fokus: Brexit – Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Präferenzen
Keine Zölle, keine Kontingente, keine mengenmäßigen Beschränkungen – das EU-UK Trade and Cooperation Agreement geht weiter als jedes andere Freihandelsabkommen der EU. Zudem hat das UK über 60 Trade Continuity Agreements mit Handelspartnern der EU abgeschlossen. Trotz BREXIT also alles wie gehabt? Keinesfalls, denn die Zollfreiheit im Warenverkehr zwischen EU und UK gilt nur für Ursprungswaren. Dies kann in vielfältiger Weise erheblichen Einfluss auf bestehende Lieferketten haben.
GvW Experte Dr. Hartmut Henninger zeigt, welche Chancen das Abkommen bietet, um Lieferketten zu bewahren und eine wirtschaftliche Entflechtung zu vermeiden.
Alle Veranstaltungen unserer Webinarreihe der Praxisgruppe Zoll und Außenhandel finden Sie hier:
25.05.2021: Praxis der Investitionskontrolle in Deutschland
01.06.2021: Das neue Sorgfaltspflichtengesetz (Lieferkettengesetz)
08.06.2021: Brexit - Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Präferenzen
15.06.2021: Technologietransfer im Unternehmen - Risiken und Compliance-Anforderungen
22.06.2021: Die Neufassung der Dual Use-Verordnung
29.06.2021: Chinesisches Exportkontrollrecht im Überblick
06.07.2021: Zoll für Logistikunternehmen - Überblick, Stolperfallen und aktuelle
Entwicklungen
Die Präsentation finden Sie hier.