Anlagenbau
Projekte aus dem Anlagenbau stellen Unternehmen vor besondere rechtliche Herausforderungen. Von der Planung, über die Vergabe, die Errichtung bis zur Gewährleistung der häufig komplexen Anlagen sollten aus juristischer Sicht die wichtigsten Parameter gekannt und beherrscht werden. Nicht selten gelten die werkvertraglichen Regelungen, ohne dass es den Parteien überhaupt bewusst ist.
Grundlage des Bauvorhabens ist der Anlagenbauvertrag, der häufig auf internationalen Vertragsmustern wie etwa der FIDIC beruht. Bei der Verhandlung und Gestaltung der Anlagenverträge legen unsere Anwältinnen und Anwälte eine besondere Aufmerksamkeit auf ein ausgereiftes Haftungsregime und ausreichende Sicherheiten. Neben dem Anlagenvertrag unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung anderer Vertragswerke wie z.B. den Betreiber-, Service- und Wartungsverträgen.
Im Zeitalter der Digitalisierung und zunehmender Automatisierung gewinnen Softwareverträge immer mehr an Bedeutung – hier arbeiten wir Hand in Hand mit unseren IT-Rechts-Fachleuten. Bei Verträgen nach ausländischen Rechtsordnungen setzen wir auf unsere enge Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedskanzleien unseres internationalen Anwaltsnetzwerks scg Legal.
Das Claim Management gehört zu den Kernberatungsleistungen unserer Kanzlei. Wir beraten hier in allen Projektphasen – von der Vorbeugung bis zur Durchsetzung/Abwehr entsprechender Ansprüche im Rechtsweg, im Schiedsverfahren oder im Adjudikationsverfahren. Wir arbeiten hier eng zusammen mit weltweit führenden Beratungsunternehmen im Bereich Claim Management.
Zu unseren Mandanten zählen Anlagen- und Maschinenbauunternehmen aus verschiedensten Industriezweigen. Auf dem Energiesektor ist GvW bei der Erstellung von Biogas-, Photovoltaik- und Windkraftanlagen (Onshore und Offshore) gefragt. Gleichermaßen werden wir mit dem Rückbau von Kernkraftwerken beauftragt.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:
Beratung bei der Vergabe von Anlagenbaumaßnahmen
Rechtliche Unterstützung bei der Realisierung des Anlagenbauprojektes
Rechtliche Begleitung der Prozessoptimierung beim Anlagenbau
Verhandlung und Gestaltung der Vertragswerke wie des Anlagenvertrags oder der Betreiber-, Service- und Wartungs- und Softwareverträge
Anpassung und Prüfung von FIDIC-Vertragsmustern
Beratung zu Produkthaftung und zu Produktsicherheit
Unterstützung bei Qualitätssicherungsvereinbarungen
Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen im Rahmen des Claim Managements