Arbeitsrecht in der Mobilitätsindustrie
Die Mobilitätsindustrie befindet sich in einem tiefgreifenden Transformationsprozess. Elektrifizierung, Digitalisierung, neue Produktions- und Vertriebsmodelle sowie internationale Wertschöpfungsketten erfordern flexible und rechtssichere arbeitsrechtliche Lösungen. Unternehmen stehen vor der Aufgabe, Arbeitsorganisation und Personalstrukturen an veränderte Marktbedingungen anzupassen und dabei tarif-, betriebsverfassungs- und individualarbeitsrechtliche Anforderungen ebenso zu berücksichtigen wie komplexe Restrukturierungs- und Transformationsvorhaben.
Die Anwältinnen und Anwälte von GvW beraten Unternehmen der Mobilitätsbranche umfassend in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Wir begleiten unsere Mandanten bei Restrukturierungen, Tarifverhandlungen und der Einführung neuer Arbeitsmodelle ebenso wie bei der Gestaltung von Organverträgen und der Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Unsere arbeitsrechtliche Expertise verbindet fundiertes Branchenverständnis mit pragmatischen Lösungen für anspruchsvolle Transformationsprozesse.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
Individual- und kollektivrechtliche Fragen der Arbeits(zeit)flexibilisierung (z.B. Arbeitszeit- und Schichtmodelle, Homeoffice, Workation, Matrixthemen, Einsatz von Zeitarbeit)
Begleitung von Betriebsänderungen / Neu- und Umstrukturierungsprojekten von der Planungs-/Vorbereitungs- über die Verhandlungsphase mit Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, Einigungsstellen, Transfergesellschaften bis hin zur Umsetzung
Verhandlung von Haus- und Sanierungstarifverträgen
Ein- und Umgruppierungen nach Tarif einschließl. ERA
Vertretung gegenüber Behörden (z.B. Zustimmungsverfahren nach BEEG, SchwbG, Massenentlassungen)
Beratung bei Kurzarbeit
Vertretung vor allen Arbeitsgerichten in Urteils-, Beschluss- sowie Güterichterverfahren
Vertragsgestaltung für Organe, Beratung und Begleitung bei Änderung und Beendigung, erforderlichenfalls Prozessvertretung vor den Zivilgerichten