Architektenrecht
In einer Welt immer komplexerer Bauten, ständig steigender Anforderungen durch EnEV und neue Planungsmethoden wie BIM steigen die Verantwortung und die Haftungsrisiken von Architektinnen und Architekten stetig. Zugleich stagniert die Vergütung auf niedrigem Niveau. Wirtschaftlich kann ein Architekturbüro nur noch arbeiten, wenn es einerseits seine Arbeitsabläufe professionalisiert und andererseits kein Honorar liegen lässt.
Gleichzeitig liefern wir Ihnen Arbeitshilfen zur Dokumentation und Kontrolle der Projekte und Argumente dafür, das Ihnen zustehende Honorar rechtzeitig anzumelden und durchzusetzen. Dabei haben wir aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung stets im Blick, beispielsweise zur Unvereinbarkeit der HOAI mit Europarecht.
Unsere Fachleute im Architekten- und Planungsrecht haben langjährige Erfahrung mit der Unterstützung von Arbeitsabläufen im Architekturbüro und auf der Baustelle. Auch wenn wir keine bautechnische Ausbildung genossen haben, wissen wir mit den alltäglichen Problemen von Planung und Bauleitung kompetent umzugehen. Darüber hinaus kennen wir die einschlägigen Vorschriften und die dazugehörigen Tricks und Kniffe, um das gesetzlich vorgeschriebene Honorar gerichtsfest zu ermitteln und für Sie durchzusetzen.
Mit unserer Erfahrung im BIM Management können wir Sie auch in Bezug auf neueste Planungsmethoden kompetent unterstützen. Und für den Fall, dass doch einmal etwas schiefgeht – unsere langjährige Prozesserfahrung auf beiden Seiten hilft uns, Ihre Interessen auch vor Gericht mit Nachdruck zu vertreten.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:
Begleitung in Verhandlungen und bei Vertragsabschlüssen
Strukturierung von Planungs- und Überwachungsprozessen
Dokumentationshilfen und Mustertexte
Bau- und vergabebegleitende Beratung
Nachtragsmanagement
Unterstützung beim Aufstellen komplexer Schlussrechnungen
Haftungsmanagement und Aufarbeiten der Dokumentation
Begleitung bei Haftungs- und Honorarprozessen
Unterstützung im Umgang mit Haftpflichtversicherungen
Juristische Strukturierung von BIM-Verträgen
Mitwirkung bei der Entwicklung von Auftraggeberinformationsanforderungen (AIA)