Bauvertragsrecht

Zu den zentralen Instrumenten für die kosten- und terminsichere Planung, Steuerung und Überwachung Ihres Bauvorhabens zählt die vorausschauende Vertragsgestaltung. Es gilt, im klassischen Bauvertrag und in anderen Verträgen mit den Baubeteiligten das Konfliktpotential durch klare Regelungen im Vorhinein zu reduzieren. Gleichzeitig müssen natürlich Ihre individuellen Interessen innerhalb des Projektes herausgearbeitet und durch entsprechende vertragliche Gestaltung – zum Beispiel durch Abschluss eines GMP-Vertrages – gesichert werden. Unsere Anwältinnen und Anwälte begleiten Sie dabei, für Ihr Projekt die optimale rechtliche Struktur zu vereinbaren – national z.B. in Anwendung des 2018 in Kraft getretenen neuen Bauvertragsrechts sowie international etwa mit den Vertragsbedingungen von FIDIC. Wir implementieren für Sie Vertrags- und Compliance-Systeme, mit denen Sie spezifischen Risiken in der Vertragskette wirksam begegnen.

Unabdingbar ist aber auch ein gereiftes Projektmanagement in jeder Phase des Bauprojekts. Große Bauprojekte mit langen Planungs- und Bauphasen entwickeln häufig eine Eigendynamik, die zu Beginn des Projekts nicht absehbar ist. Das Vorhaben muss daher durch ein erfahrenes juristisches Projektmanagement begleitet werden, das die entscheidenden Stellschrauben bedient, um das Projekt ohne Kostenexplosion fertigzustellen.

Mit unserem 20-köpfigen Baurechtsteam haben wir unsere Mandantinnen und Mandanten in zahlreichen Großprojekten baubegleitend beraten und dabei gezeigt, dass wir das Zusammenspiel von Vertragsgestaltung und Projektmanagement im Geflecht der verschiedenen Baubeteiligten beherrschen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:


Gestaltung, Verhandlung und Überprüfung von Bauverträgen


Gestaltung von Vertragsbedingungen nach VOB und FIDIC


Anpassung bestehender Vertragsmuster und Textbausteine an das neue Werkvertragsrecht (gültig seit dem 01.01.2018)


Beratung zu bauvertragsrechtlichen Fragen in sämtlichen Phasen des Bauprojekts (Bauprojektmanagement)


Beratung zu Sicherheiten am Bau (z.B. Sicherheitsleistung, Bankbürgschaft, Patronatserklärung, Umgang mit Baugeld)


Unterstützung bei der Beweissicherung


Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen des Auftraggebenden (z.B. Mängel, Nachträge, Bauzeit)


Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen des Auftragnehmenden (z.B. Honorar, Mängel, Bauzeit, gestörte Bauabläufe, Leistungsänderung)


Beratung im Baukonfliktmanagement


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