Beratung und Begleitung in Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren
Wenn vorinsolvenzliche Maßnahmen nicht mehr ausreichen, bieten Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren die Chance, eine Sanierung kontrolliert und rechtssicher fortzuführen. Beide Verfahren ermöglichen der Geschäftsführung, den eingeschlagenen Kurs unter gerichtlicher Begleitung weiterzuführen und zugleich von erweiterten insolvenzrechtlichen Möglichkeiten zu profitieren.
Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Begleitung von Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren. Von der Analyse der Ausgangssituation über die Entwicklung eines Sanierungskonzepts bis hin zur Abstimmung mit Gläubigern sorgen wir für eine klare Struktur, rechtliche Sicherheit und eine lösungsorientierte Umsetzung – für eine stabile und nachhaltige Unternehmenszukunft.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:
Begleitung bei der Insolvenzantragstellung
Entwicklung und Umsetzung eines Sanierungskonzepts sowie Begleitung und Durchführung des Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahrens
Übernahme von Organfunktionen oder Auftreten als Generealbevollmächtigter
Koordination des Prozesses und Kommunikation mit Gläubigern und weiteren Beteiligten
Beratung zu sämtlichen insolvenzrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und Fragestellungen
Beratung zu Haftungsrisiken für Geschäftsführer / Gesellschafter
Erarbeitung und Durchführung von Insolvenzplänen
Begleitung von Unternehmenskäufen und -verkäufen (Distressed M&A)
