Beratung und Begleitung in Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren

Wenn vorinsolvenzliche Maßnahmen nicht mehr ausreichen, bieten Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren die Chance, eine Sanierung kontrolliert und rechtssicher fortzuführen. Beide Verfahren ermöglichen der Geschäftsführung, den eingeschlagenen Kurs unter gerichtlicher Begleitung weiterzuführen und zugleich von erweiterten insolvenzrechtlichen Möglichkeiten zu profitieren.

Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Begleitung von Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren. Von der Analyse der Ausgangssituation über die Entwicklung eines Sanierungskonzepts bis hin zur Abstimmung mit Gläubigern sorgen wir für eine klare Struktur, rechtliche Sicherheit und eine lösungsorientierte Umsetzung – für eine stabile und nachhaltige Unternehmenszukunft.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:


Begleitung bei der Insolvenzantragstellung


Entwicklung und Umsetzung eines Sanierungskonzepts sowie Begleitung und Durchführung des Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahrens


Übernahme von Organfunktionen oder Auftreten als Generealbevollmächtigter 


Koordination des Prozesses und Kommunikation mit Gläubigern und weiteren Beteiligten


Beratung zu sämtlichen insolvenzrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und Fragestellungen


Beratung zu Haftungsrisiken für Geschäftsführer / Gesellschafter


Erarbeitung und Durchführung von Insolvenzplänen


Begleitung von Unternehmenskäufen und -verkäufen (Distressed M&A)


 

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