EU-Beihilfenrecht im Automobil- und Mobilitätssektor
Die Automobilindustrie und Mobilitätsbranche ist geprägt durch technische Innovationen, die einen zentralen Erfolgsfaktor im internationalen Wettbewerb ausmachen. Aktuelle Transformationsbemühungen und Herausforderungen, vor allem im Hinblick auf Klimaneutralität, Circular Economy und Digitalisierung wirken sich in diesem Sektor jedoch besonders stark aus. Durch Unterstützungsleistungen der öffentlichen Hand und spezielle Finanzierungsmodelle soll diesen Herausforderungen zunehmend begegnet und den verschiedenen Akteuren, insbesondere privaten und öffentlichen Unternehmen, Kommunen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, für ihre Anstrengungen zu einer Mobilität der Zukunft der Weg bereit werden.
Unabhängig davon, ob es sich um Unterstützungsleistungen in Form von Kapitalzuschüssen, Steuervergünstigungen, Garantien, direkten Zuschüssen oder sonstigen Vorteilsgewährungen handelt, stehen staatliche Fördermodelle und -programme hierbei grundsätzlich auf dem Prüfstand des Beihilfen- und Zuwendungsrechts. Dabei geht es oftmals um Fördersummen in Millionenhöhe, deren etwaige Rückforderung gravierende Auswirkungen auf die Wirtschaft haben kann. Neben Fragen der beihilfenrechtlichen Relevanz und Gestaltungsmöglichkeiten geplanter Zuwendungskonstruktionen stellen sich daher insbesondere solche nach rechtssicheren und praktikablen Freistellungsmöglichkeiten. Hierbei können gerade im Bereich Automotive und Mobilität eine Vielzahl unterschiedlicher Regelwerke zum Einsatz kommen, wie beispielsweise der Unionsrahmen für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen (FuEuI-Unionsrahmen), die Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (KUEBLL), die Regionalbeihilfeleitlinien oder die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und das DAWI-Paket der Kommission.
Daneben sind vor allem aufgrund des Finanzvolumens der Automobil- und Mobilitätsbranche bei M&A-Transaktionen und Beteiligungen in öffentlichen Vergabeverfahren die Regelungen der 2023 in Kraft getretenen EU Foreign Subsidies Regulation (FSR) zur Regulierung der Auswirkungen finanzieller Zuwendungen aus Nicht-EU-Staaten auf den Binnenmarkt zu beachten.
GvW verfügt hier über Anwältinnen und Anwälte, die seit vielen Jahren sowohl die öffentliche Hand als auch Zuwendungsempfängerinnern und Zuwendungsempfänger in allen Bereichen des Beihilfen- und Subventionsrechts beraten und in Verfahren vor nationalen sowie europäischen Behörden und Gerichten im Zusammenhang mit Beihilfen und Zuwendungen, auch in einem drittstaatlichen Kontext, vertreten. Unser beihilfenrechtliches Team profitiert dabei von den fachlichen Schnittstellen mit unserer wirtschaftsrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Praxis (insbesondere in den Bereich Automotive & Mobilität, M&A, Vergaberecht, Außenwirtschaftsrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht) sowie den guten Kontakten unseres Brüsseler Büros zu den Europäischen Institutionen, vor allem zur Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
Antrags- und Anmeldeverfahren (nationale Behörden und Europäische Kommission) zur Gewährung bzw. Genehmigung von Subventionen/Beihilfen im Automotive- und Mobilitätssektor
Prüfung geplanter Zuwendungskonstruktionen auf beihilfenrechtliche Relevanz, Gestaltungsmöglichkeiten und Freistellungen (insb. Art. 93 AEUV, AGVO, De-minimis, DAWI)
Erstellung von Förderprogrammen, Förderrichtlinien und Gestaltung von Betrauungsakten
Rechtliche Beratung und Begleitung in Rückforderungsverfahren
Konkurrentenklagen und -beschwerden gegen Beihilfen
Beihilfenrechtliche Compliance und beihilfenrechtliche Schulungen
Beihilfenrechtliche Due Diligence und Lösungsstrategien zur Vermeidung von Rückforderungsrisiken oder Auflagen bei Unternehmenstransaktionen, insb. auch im Zusammenhang mit der Drittstaatensubventionsverordnung (Foreign Subsidies Regulation – FSR)
Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen, Forschungskooperationen und Auftragsforschung im Bereich umweltfreundlicher und innovativer Mobilitätskonzepte
Kontakt

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