Forderungen durchsetzen – Gerichts- und Schiedsverfahren in der Türkei

Offene Forderungen stellen auch im Türkeigeschäft ein großes Ärgernis dar. Unsere türkischen Anwältinnen und Anwälte unterstützen Unternehmen dabei, ihre Forderungen in der Türkei beizutreiben und notfalls auch im Klageweg vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten erfolgreich durchzusetzen.

Anspruchsgegnerin ermitteln, Forderung einklagen und vollstrecken

Ausgangspunkt der Forderungsbeitreibung ist es, die richtige Schuldnerin zu ermitteln und die Forderung konkret zu beziffern. Wir nehmen anschließend vor Ort Verhandlungen mit ihr auf oder arbeiten über unser Netzwerk auch mit Inkasso-Unternehmen zusammen. Häufig lässt sich die Forderung bereits auf diesem Weg realisieren. Ist darüber hinaus die Beschreitung des Rechtswegs erforderlich, führen wir die Verfahren vor den Gerichten und begleiten Sie bei der Zwangsvollstreckung.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte


Ermittlung der Forderungen


Verhandlungen mit türkischen Geschäftskontakten


Prozesse vor staatlichen Gerichten


Schiedsverfahren in der Türkei


Schiedsverfahren in der Türkei

Seit Ratifikation des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen von 1958 (in der Türkei seit 1991 in Kraft) ist die Vollstreckung ausländischer (internationaler) Schiedssprüche in der Türkei möglich. Schiedsverfahren können für Unternehmen eine interessante Alternative zu den Verfahren vor staatlichen Gerichten sein. Deshalb prüfen wir frühzeitig im Rahmen der Vertragsgestaltung, ob sich die Aufnahme von Schiedsklauseln in die Verträge für internationale Rechtsstreitigkeiten lohnt. Schiedsverfahren bieten z.B. den Vorteil, dass sich die Vertragsparteien auf ein Schiedsgericht verständigen können. Weitere Kriterien wie die Kosten, die Größe/Dauer des Verfahrens sowie die Öffentlichkeit sollten bei der Entscheidung Schiedsverfahren/Verfahren vor den staatlichen Gerichten miteinfließen. 

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