Franchiserecht

Franchising spielt eine entscheidende Rolle in zahlreichen Industriezweigen. So sind Franchise-Modelle im Hotelgewerbe, der Systemgastronomie, im Einzelhandel und im Bereich Fitness und Wellness schon lange etabliert. Doch auch in Branchen wie etwa Pflege und Gesundheit, Technologie, Mobilität, Nachhaltigkeit und Umwelt gewinnt das Franchising zunehmend an Bedeutung.

Besondere Herausforderungen ergeben sich im Franchiserecht daraus, dass Franchiseverträge verschiedene Vertragstypen kombinieren und in zahlreichen Ländern, einschließlich Deutschland, bislang nicht kodifiziert sind. Die Gestaltung von Franchiseverträgen sowie die Implementierung ausländischer Franchisesysteme in die deutsche Rechtsordnung erfordern daher besondere Sorgfalt und rechtliche Expertise.

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige und umfassende Erfahrung im Bereich des Franchiserechts und steht Ihnen in sämtlichen Angelegenheiten des Franchisings auf nationaler und internationaler Ebene kompetent zur Seite. Zu unseren Mandanten gehören Franchisegeber, Franchisenehmer und Eigentümer von unter Franchise geführten Betreiberimmobilien insbesondere in der Systemgastronomie, der Hotellerie, dem Einzelhandel, der Fitnessbranche und der produzierenden Industrie.

Wir prüfen, verhandeln und erstellen maßgeschneiderte (Master-)Franchiseverträge, passen internationale Verträge an deutsche Industriestandards und rechtliche Anforderungen an, beraten bei Franchisetransaktionen und unterstützen bei streitigen Auseinandersetzungen vor staatlichen Gerichten und in Schiedsverfahren.

Dank der vielfältigen Expertise und Spezialisierungen unserer Anwältinnen und Anwälte sowie der standortübergreifenden Zusammenarbeit können wir auf die Besonderheiten des Franchiserechts auch im Zusammenhang mit Marken- und Urheberrechten, Kartellrecht und Compliance optimal eingehen.
 

Unsere Schwerpunkte


Erstellung, Prüfung und Verhandlung von (Master-)Franchiseverträgen, Entwicklungsverträgen und Finanzierungsvereinbarungen (z.B. Key-Money-Agreements)


Implementierung internationaler Franchiseverträge in die deutsche Rechtsordnung


Beratung bei der Beendigung von Franchiseverträgen und bei Franchisetransaktionen


Konfliktlösung vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten


Unterstützung bei der internationalen Ausweitung von Franchise-Netzwerken in Zusammenarbeit mit unseren Partnerkanzleien


Branchenschwerpunkte

Hotellerie

Gastronomie

Retail

Fitness

Krankenhäuser

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