Insolvenzstrafrecht

Insolvenzverfahren ziehen häufig die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren nach sich. Die in diesem Zusammenhang potentiell auftretenden Straftaten sind vielfältig: Häufig wird wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), Bankrottdelikten (§§ 283 ff. StGB), Gläubiger- bzw. Schuldnerbegünstigung (§§ 283c 283d StGB), Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) oder diversen Betrugstatbeständen gegen die betroffenen Führungskräfte ermittelt.

Eines haben die im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren auftretenden Strafverfahren gemeinsam: Für eine effektive Verteidigung gegen diese Vorwürfe ist es zwingend erforderlich, nicht nur auf dem Gebiet der Strafverteidigung, sondern auch im Insolvenzrecht über fundierte Rechtskenntnisse zu verfügen.  Sowohl die zivilrechtliche Haftung als auch zahlreiche Delikte im Bereich des Insolvenzstrafrechts knüpfen unmittelbar an die Insolvenzreife des jeweils betroffenen Unternehmens an. Die einzusetzenden Verteidigungsmittel im Straf- und Zivilverfahren sollten daher präzise aufeinander abgestimmt werden.

Um Sie gegen Vorwürfe auf dem Gebiet des Insolvenzrechts optimal verteidigen zu können, können wir neben unserer langjährigen wirtschaftsstrafrechtlichen Expertise auch auf umfassende insolvenzrechtliche Fachkenntnisse zurückgreifen. Insbesondere im Bereich der zivilrechtlichen Haftungsinanspruchnahme von Führungskräften durch Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter sind wir sehr erfahren. GvW Graf von Westphalen stellt Ihnen als Full-Service-Kanzlei eingespielte Teams zur Seite, die Sie in enger Abstimmung untereinander sowohl gegen die zivilrechtliche Inanspruchnahme als auch gegen strafrechtliche Vorwürfe bestmöglich verteidigen können. Darüber hinaus sind unsere Anwältinnen und Anwälte auch in der in diesem Zusammenhang häufig erforderlichen Zusammenarbeit mit D&O-/Strafrechtsschutz-Versicherungen routiniert.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:


Zivil- und strafrechtliche Verteidigung aus einer Hand


Individualverteidigung von Führungskräften in allen Phasen eines Strafverfahrens


Abwehr von berufsrechtlichen Konsequenzen wie Berufsverbot, Gewerbeuntersagung, etc.


Vertretung von durch Insolvenzstraftaten geschädigten Unternehmen


 

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