Investitionsformen in Vietnam
Ein ausländisches Unternehmen kann seine Präsenz in Vietnam auf folgende Weise etablieren:
- 100% ausländisch geführtes Unternehmen (z. B. in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) mit einem oder mehreren Mitgliedern, einer Aktiengesellschaft (JSC) oder einer Partnerschaft)
- Gründung einer Zweigniederlassung oder eines Repräsentanzbüros
- Abschluss eines Business Cooperation Contracts (BCC) (keine Gründung einer juristischen Person).
Alternativ können ausländische Investoren auch durch den Erwerb eines bestehenden Unternehmens (entweder durch den Kauf von Anteilen oder von Vermögenswerten) in Vietnam investieren. Bei einem Erwerb von 50 Prozent oder mehr der Aktien oder des Eigenkapitals des vietnamesischen Unternehmens sind behördliche Genehmigungen erforderlich.
Nachfolgend finden Sie unsere Analysen zu den Strukturen und den relevanten rechtlichen Anforderungen jeder Investitionsform:
- Limited liability companies (LLCs) and joint-stock companies (JSCs): Diese sind die zwei gängigsten Formen der Unternehmensgründung. Die Haftung der Investoren ist auf das von ihnen eingebrachte Kapital begrenzt. Eine LLC wird von „Mitgliedern“ gegründet, die Kapital in das Unternehmen einbringen. Die JSC Struktur ermöglicht die Ausgabe von Aktien und die Aufteilung des Satzungskapitals in Aktien. Der Erwerb von Aktien an einem bestehenden Unternehmen ist eine gängige Vorgehensweise ausländischer Investoren. Sowohl LLCs als auch JSCs können entweder zu 100 % in ausländischem Besitz sein oder als Joint-Venture-Unternehmen betrieben werden, mit Ausnahme bestimmter bedingter Geschäftsfelder.
- Repräsentanzbüro und Niederlassung: Sowohl das Repräsentanzbüro („RO“) als auch die Zweigniederlassung sind Möglichkeiten der Präsenz eines ausländischen Unternehmens im Ausland. Ein RO dient als Verbindungsbüro, zur Marktforschung, zur Förderung der Geschäfte und Investitionsmöglichkeiten des Hauptsitzes, ohne Kapitalzufluss oder Gewinnerzielung. Eine Zweigniederlassung kann in Vietnam kommerzielle Aktivitäten durchführen, ist jedoch keine übliche Form der ausländischen Direktinvestition, da sie nur in wenigen Sektoren (z. B. Banken und ausländische Anwaltskanzleien) erlaubt ist. Die Betriebsdauer beider beträgt 5 Jahre und kann anschließend verlängert werden.
- Business cooperation contract (“BCC“): Dies ist eine vertragliche Partnerschaft zwischen Investoren (ausländischer und inländischer Investoren) zur Durchführung bestimmter Geschäftstätigkeiten ohne die Gründung einer eigenständigen separaten juristischen Person. Der BCC bietet ein flexibles Partnerschaftsmodell ohne formale Beteiligungen oder Unternehmensgründungen. Die Investoren in einem BCC teilen in der Regel die Einnahmen und/oder Produkte, die aus dem BCC entstehen, und haften unbegrenzt für die Schulden des BCC.
Die Wahl der Investitionsform hängt demzufolge von Faktoren wie der Anzahl der Investoren, der Branche, dem Investitionsumfang in Vietnam und der Größe des Projekts ab.