Patentverletzung / Gebrauchsmusterverletzung
Patente und Gebrauchsmuster geben ihren Inhabern ausschließliche Rechte (Monopole) an neuartigen technischen Lösungen (Erfindungen). Dritte dürfen geschützte Erfindungen daher während der Schutzdauer des jeweiligen Rechts nicht ohne Zustimmung der Schutzrechtsinhabenden nutzen.
Werden Ihre Patente oder Gebrauchsmuster verletzt oder wird Ihnen eine Patentverletzung oder Gebrauchsmusterverletzung vorgeworfen, vertreten wir, die hochspezialisierten und erfahrenen Anwältinnen und Anwälte der Patent Litigation der Kanzlei GvW Graf von Westphalen, umfassend Ihre rechtlichen Interessen. Wir stehen Ihnen bereits in der vorgerichtlichen Auseinandersetzung fachkundig zur Seite und begleiten Sie auch in allen Phasen des gerichtlichen Verletzungsverfahrens.
Die Durchsetzung deutscher Patente / Gebrauchsmuster oder des deutschen Teils europäischer Patente (EP) / Gebrauchsmuster findet in der Regel vor deutschen Zivilgerichten statt. Häufig sind Unternehmen aber bereits im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung, insbesondere zur Beurteilung des Schutzgegenstandes der streitgegenständlichen Rechte, auf fachkundigen Rechtsrat angewiesen.
Vorgerichtlich vertreten wir Ihre Interessen mit der Formulierung und dem Versand von Berechtigungsanfragen oder Abmahnungen auch bei der Antwort auf oder Verteidigung gegen Schreiben oder Ansprüche der abmahnenden Partei.
Im gerichtlichen Eilverfahren (Eilrechtsschutz) vor den deutschen Gerichten unterstützen wir Sie mit der Prüfung, Vorbereitung und Einreichung von Anträgen auf Erlass einstweiliger Verfügungen. Befürchten Sie den Angriff im Wege des Eilrechtsschutzes, stehen wir – zur Risikooptimierung – mit der Vorbereitung und Einreichung von Schutzschriften zur Vermeidung unmittelbar wirkender Unterlassungsansprüche zur Seite.
Im gerichtlichen Hauptsacheverfahren (Klage) bereiten unsere Anwältinnen und Anwälte für Sie die erforderlichen Schriftsätze vor, unterstützen bei der Zusammenstellung von Beweismitteln und übernehmen die Vertretung in Mediationsgesprächen und/oder mündlichen Verhandlungen durch alle Instanzen (Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof).
Unser Patenrechtsteam ist erfahren in der Führung und Koordinierung sowohl nationaler als auch länderübergreifender (sog. cross-border) Patentverletzungsverfahren beim Angriff und bei der Verteidigung.
In allen Verfahrensstadien arbeiten wir stets eng mit kooperierenden Patentanwältinnen und Patentanwälten / Patentanwaltskanzleien zusammen, um Ihre Rechte als Klägerin oder Beklagter auch im Hinblick auf die technischen Hintergründe der jeweiligen Schutzrechte bestmöglich zu gewährleisen.
Unsere Expertise bieten wir industrieübergreifend in vielen Industriesektoren an. Das umfasst auch die Beratung zur Durchsetzung von und Verteidigung gegen Lizenzprogramme, u.a. mit Bezug zu standard-essentiellen Patenten (SEP) und Fragen zum sog. FRAND Einwand / Verfahren und dem kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand.