Patentvindikation / Gebrauchsmustervindikation (Herausgabe von Schutzrechten)

Patente und Gebrauchsmuster stehen in erste Linie Erfinderinnen und Erfindern (mit Rechtsnachfolgenden) zu. Nicht selten kommt es aber zur Anmeldung und/oder Eintragung für natürliche oder juristische Personen, denen das Recht tatsächlich gar nicht zusteht. Im sog. Vindikationsverfahren können die wahren Berechtigten dann die Abtretung des Rechts auf Erteilung des Patents an sich bzw. nach Erteilung die Übertragung des Patents auf sich verlangen.

Wir verfügen über langjährige und umfassende Erfahrung zu Fällen unberechtigter Anmeldung von Patentrechten und Gebrauchsmustern. Das umfasst Fälle des klassischen Erfindungsdiebstahls durch Arbeitnehmer ebenso wie Sachverhalte, in denen bspw. eine Kooperationspartei unberechtigterweise eine Erfindung zum Patent angemeldet hat, ohne einen (Mit-) Erfinderbeitrag bei der Antragstellung entsprechend zu würdigen. In diesen Fällen streiten die Anwältinnen und Anwälte unserer Kanzlei für Sie vor Gericht (Vindikationsverfahren) oder – in seltenen Fällen – auch vor den Patentämtern (DPMA oder EPA).

Die erhebliche Bedeutung des Vindikationsverfahrens ist der teils enormen wirtschaftlichen Werte von Patenten und Gebrauchsmustern geschuldet. Die durch Schutzrechte vermittelte Monopolstellung im Wettbewerb kann nicht nur erhebliche Lizenzeinnahmen ermöglichen, sondern auch die Preisverhandlungen in Lieferketten wesentlich beeinflussen. Vindikationsverfahren kommt daher eine erhebliche Bedeutung zu. Der tatsächliche und technische Sachverhalt ist im Vindikationsprozess insbesondere mit Blick auf Darlegungs- und Beweislasten sorgsam und fachkundig aufzubereiten. Eine präzise rechtliche Analyse und Bewertung erfordert dabei über die spezifischen Kenntnisse des Patentrechts auch Erfahrung und Expertise zum allgemeinen Zivilrecht und der Rechtsprechung zur Patentvindikation.

Häufig werden Vindikationsverfahren parallel zu Einspruchsverfahren oder Nichtigkeitsverfahren geführt, da eine widerrechtliche Entnahme einen Vindikationsanspruch begründen kann. Mit unserer Erfahrung koordinieren wir – gemeinsam mit kooperierenden Patentanwältinnen / Patentanwälten und Patentanwaltskanzleien – die verschiedenen Verfahren und kümmern uns ganzheitlich um eine bestmögliche Durchsetzung Ihrer Rechte.

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