Polen: Gründung von Unternehmen
Die beliebteste Unternehmensform in Polen ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das Mindeststammkapital beträgt etwa 1.000 EUR und die Gründung eines Unternehmens in der traditionellen Form einer notariellen Urkunde dauert von der Unterzeichnung bis zur Eintragung etwa drei Wochen. Eine auf diese Weise gegründete Gesellschaft ist völlig individuell und kann u.a. einen Aufsichtsrat haben (muss sie aber nicht). Wichtig ist, dass das Unternehmen seine Tätigkeit aufnehmen kann, sobald die Satzung in Form einer notariellen Urkunde unterzeichnet ist, so dass das Warten auf die Eintragung seine Tätigkeit nicht aufhält.
Der obligatorische Vorstand kann aus einer oder mehreren Personen bestehen und kann auch Personen umfassen, die keine polnischen Staatsbürger sind und ihren Wohnsitz nicht in Polen haben.
Es gibt auch schnellere Möglichkeiten, ein Unternehmen in Polen zu gründen, z.B. eine Firma komplett online zu gründen oder eine Firma "von der Stange" zu erwerben (DZP hat solche Firmen). In diesen Fällen wird zwar Zeit gespart, aber die Satzung des Unternehmens muss anschließend angepasst werden.
Die meisten gesellschaftsrechtlichen Vorgänge werden in Polen online mit einer elektronischen Signatur abgewickelt. Die Gerichtsakten von Unternehmen sind ebenfalls online verfügbar. Das Rechtssystem und das Konzept der Unternehmen in Polen sind dem deutschen System ähnlich. Es ist u.a. möglich, einen Unternehmensvertreter zu ernennen und in das Handelsregister einzutragen. Bestimmte technische, aber wichtige organisatorische Fragen sind wichtig, z. B. die Eröffnung eines Bankkontos für das Unternehmen und die Angabe einer Adresse.
All das macht die Gründung eines Unternehmens in Polen benutzerfreundlich (auch wenn die Zeit, die für die Registrierung benötigt wird, in den letzten Monaten etwas gestiegen ist).