Wer Strom als Ökostrom vermarktet, muss dessen erneuerbare Herkunft rechtssicher nachweisen können. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Herkunftsnachweis (HKN) – häufig auch als Ökostromzertifikat bezeichnet. Die Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV) regelt detailliert die Ausstellung, Übertragung, Verwendung und Entwertung von Herkunftsnachweisen sowie die Registrierung der Erzeugungsanlagen im Herkunftsnachweisregister. Für jede netto erzeugte Megawattstunde Strom aus erneuerbaren Energien kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Herkunftsnachweis ausgestellt werden. Herkunftsnachweise dürfen ausschließlich für die Stromkennzeichnung durch Stromlieferanten verwendet werden.
Für Energieversorger, Stromhändler, Anlagenbetreiber und Unternehmen mit eigenen Ökostromprodukten kommt es darauf an, Herkunftsnachweis, Strombeschaffung, Stromkennzeichnung und vertragliche Vermarktung konsistent aufeinander abzustimmen. Das gilt insbesondere für Green-Power-Produkte und Power Purchase Agreements (PPAs), bei der Übertragung von Ökostromzertifikaten sowie bei einer gekoppelten Lieferung von Strom und Herkunftsnachweis. Die HkRNDV ermöglicht ausdrücklich, bei der Entwertung eines Herkunftsnachweises anzugeben, dass der zugrunde liegende Strom vom Anlagenbetreiber an den betreffenden Stromlieferanten veräußert und geliefert wurde. Seit der umfassenden Änderung der HkRNDV vom 6. August 2025 gelten zudem neue bzw. angepasste Vorgaben für die Registerpraxis; Stromlieferanten müssen beispielsweise erstmals zum 1. Juli 2026 bestimmte Daten zur Stromkennzeichnung an die Registerverwaltung übermitteln.
Die Anwältinnen und Anwälte von GvW beraten Unternehmen umfassend zur HkRNDV, zu Herkunftsnachweisen und zur rechtssicheren Vermarktung von Ökostrom. Unsere Rechtsberatung verbindet energierechtliche und regulatorische Expertise mit der Vertragsgestaltung für konkrete Beschaffungs- und Vermarktungsmodelle. Wir begleiten Unternehmen von der Registrierung einer Erzeugungsanlage über den Handel mit Herkunftsnachweisen bis zur korrekten Entwertung und Stromkennzeichnung und unterstützen auch bei komplexen grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte bei Herkunftsnachweisen und Ökostromzertifikaten
Rechtliche Beratung zur HkRNDV und zu den Anforderungen an Herkunftsnachweise für Ökostrom
Prüfung und Begleitung der Registrierung von Erzeugungsanlagen im Herkunftsnachweisregister
Beratung zur Ausstellung, Übertragung, Verwendung und Entwertung von Herkunftsnachweisen
Gestaltung und Prüfung von Verträgen über den Erwerb und Verkauf von Herkunftsnachweisen bzw. Ökostromzertifikaten
Rechtliche Gestaltung von PPAs und anderen Ökostrom-Beschaffungsmodellen einschließlich Herkunftsnachweisen
Beratung zur gekoppelten Lieferung von Strom und Herkunftsnachweisen nach der HkRNDV
Prüfung der rechtssicheren Stromkennzeichnung und von Aussagen zur erneuerbaren Herkunft von Strom
Beratung zur Anerkennung und Verwendung ausländischer Herkunftsnachweise
Rechtsberatung zu Regionalnachweisen und zur regionalen Vermarktung von erneuerbarem Strom
Begleitung von Verfahren und Kommunikation mit dem Umweltbundesamt als Registerverwaltung