Rechtsberatung zum Emissionshandel und Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz TEHG

Der europäische Emissionshandel (EU ETS) begrenzt Treibhausgasemissionen und verpflichtet erfasste Unternehmen, ihre Emissionen zu überwachen, zu berichten und entsprechende Emissionsberechtigungen abzugeben. Das deutsche Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) setzt zentrale Vorgaben der EU-Emissionshandelsrichtlinie um und erfasst insbesondere bestimmte Industrie- und Energieanlagen sowie den Luft- und Seeverkehr; daneben regelt es den Brennstoffemissionshandel für das europäische ETS2. Unternehmen müssen insbesondere prüfen, ob ihre Tätigkeiten dem TEHG unterliegen und welche Genehmigungs-, Monitoring-, Berichts-, Verifizierungs- und Abgabepflichten daraus folgen.

TEHG und EU ETS: Was Unternehmen aktuell beachten müssen

Mit der Neufassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes vom 27. Februar 2025 wurde das deutsche Emissionshandelsrecht an die reformierte EU-Emissionshandelsrichtlinie angepasst. Das neue TEHG ist am 6. März 2025 in Kraft getreten. Es bildet den Rechtsrahmen für den Emissionshandel von Anlagen, Luft- und Seeverkehr und für das neue europäische Brennstoffemissionshandelssystem. Zugleich enthält das TEHG Regelungen im Zusammenhang mit dem CO₂-Grenzausgleichssystem CBAM.

Von besonderer Bedeutung ist das EU ETS2 für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Sektoren. Anders als beim klassischen EU ETS setzt das ETS2 grundsätzlich bei den Unternehmen an, die Brennstoffe in Verkehr bringen, nicht bei den privaten oder gewerblichen Endverbrauchern. Bereits seit 2025 bestehen Monitoring- und Berichtspflichten. Das ETS2 wird nach der 2026 beschlossenen Änderung des Europäischen Klimagesetzes 2028 vollständig operativ. Die ursprünglich vorgesehene Einführung wurde damit um ein Jahr verschoben. 

Anwaltliche Beratung zum Emissionshandel und TEHG

Emissionshandelsrecht verbindet regulatorische Compliance unmittelbar mit wirtschaftlichen Entscheidungen. Schon die Frage, ob eine Anlage, Tätigkeit oder ein Unternehmen vom TEHG erfasst wird, kann eine detaillierte rechtliche und technische Abgrenzung erfordern. Gleiches gilt für Änderungen an Anlagen, Unternehmensumstrukturierungen, die Zuordnung der Betreibereigenschaft, Überwachungspläne, Emissionsberichte, die kostenlose Zuteilung von Berechtigungen sowie den Erwerb und die Abgabe von Emissionsberechtigungen. Fehler können erhebliche finanzielle Folgen und behördliche Sanktionen nach sich ziehen.

Die Anwältinnen und Anwälte von GvW beraten Unternehmen umfassend zum deutschen und europäischen Emissionshandelsrecht. Unsere Rechtsberatung verbindet die Anforderungen des TEHG mit den unmittelbar geltenden europäischen Vorschriften und berücksichtigt die Schnittstellen zum Energie-, Umwelt- und Klimaschutzrecht. Wir unterstützen Unternehmen sowohl bei der laufenden Emissionshandels-Compliance als auch bei neuen Geschäftsmodellen, Transaktionen und Investitionsentscheidungen, bei denen CO₂-Kosten und emissionshandelsrechtliche Verpflichtungen eine wesentliche Rolle spielen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Emissionshandelsrecht


Prüfung des Anwendungsbereichs von EU ETS und TEHG für Anlagen, Tätigkeiten und Unternehmen


Beratung zu Emissionsgenehmigungen und emissionshandelsrechtlichen Betreiberpflichten


Rechtliche Begleitung bei Erstellung, Änderung und Genehmigung von Überwachungsplänen


Beratung zu Emissionsberichten, Monitoring, Verifizierung und Nachweispflichten


Beratung zur Abgabe, Übertragung und Verwaltung von Emissionsberechtigungen und Emissionszertifikaten


Prüfung von Ansprüchen und Voraussetzungen für die kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen


Rechtsberatung zum EU ETS2 und zum Brennstoffemissionshandel


Emissionshandelsrechtliche Begleitung von Unternehmenskäufen, Umstrukturierungen und Betreiberwechseln


Beratung an den Schnittstellen von TEHG, CBAM sowie Energie-, Umwelt- und Klimaschutzrecht


Vertretung gegenüber der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) und in behördlichen sowie gerichtlichen Verfahren


Pflichtfeld *

Häufige Fragen zum Emissionshandel und TEHG

Das TEHG erfasst insbesondere Betreiber bestimmter emissionsintensiver Industrie- und Energieanlagen sowie Unternehmen aus dem Luft- und Seeverkehr. Hinzu kommen Verantwortliche des Brennstoffemissionshandels. Ob ein Unternehmen konkret erfasst wird, richtet sich nach seiner Tätigkeit, den eingesetzten Brennstoffen, den einschlägigen Schwellenwerten und der konkreten Betreiberstellung. Eine rechtliche Prüfung des Anwendungsbereichs schafft Klarheit über die daraus folgenden Pflichten.

Zu den zentralen Pflichten gehören – abhängig vom jeweiligen Anwendungsbereich – die Emissionsgenehmigung, die Erstellung und Einhaltung eines Überwachungsplans, die Ermittlung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen sowie die Abgabe der erforderlichen Berechtigungen oder Emissionszertifikate. Hinzu kommen Verifizierungs-, Register- und Nachweispflichten. Unsere Anwältinnen und Anwälte prüfen, welche Anforderungen im konkreten Unternehmen erfüllt werden müssen.

Das bestehende EU ETS erfasst insbesondere emissionsintensive Industrie- und Energieanlagen sowie den Luft- und Seeverkehr. Das separate ETS2 bezieht CO₂-Emissionen aus Brennstoffen insbesondere in den Bereichen Gebäude, Straßenverkehr und weiteren Sektoren ein. Reguliert werden im ETS2 grundsätzlich die Unternehmen, die die betreffenden Brennstoffe in Verkehr bringen. Das System wird 2028 vollständig operativ.

Das EU ETS2 wird 2028 vollständig operativ. Die EU hat den ursprünglich vorgesehenen Start 2027 durch die im März 2026 verabschiedete Änderung des Europäischen Klimagesetzes um ein Jahr verschoben. Monitoring und Emissionsberichterstattung sind jedoch bereits vorher relevant. Unternehmen sollten deshalb ihre Prozesse, Vertragsstrukturen und CO₂-Kostenmodelle rechtzeitig auf das europäische System ausrichten.

Verstöße gegen emissionshandelsrechtliche Pflichten können Sanktionen und erhebliche wirtschaftliche Belastungen auslösen. Besonders relevant sind Fehler bei Monitoring und Berichterstattung sowie die nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Abgabepflichten. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung hilft, Compliance-Risiken zu erkennen und gegenüber der Deutschen Emissionshandelsstelle belastbare Verfahren und Nachweise sicherzustellen.