Das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) regelt, wie zentrale Kosten der Energiewende im Stromsektor finanziert und zwischen Netzbetreibern und Netznutzern ausgeglichen werden. Seit 2023 bündelt das EnFG insbesondere die Regelungen zur KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage sowie zu deren Begrenzung und Befreiung. Zugleich hat sich die Finanzierung der erneuerbaren Energien grundlegend verändert: Die frühere EEG-Umlage ist vollständig entfallen. Der EEG-Finanzierungsbedarf wird heute aus Zahlungen des Bundes gedeckt. Für Unternehmen bleiben die übrigen Energieumlagen jedoch ein relevanter Bestandteil der Stromkosten.
Besondere Bedeutung hat das EnFG für stromkostenintensive Unternehmen und andere Netznutzer, die eine Umlagenbegrenzung oder Umlagebefreiung in Anspruch nehmen können. Die früher im EEG geregelte Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) wurde in das EnFG überführt und begrenzt unter bestimmten Voraussetzungen die KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage. Daneben enthält das Gesetz besondere Umlageregelungen unter anderem für Stromspeicher, elektrisch angetriebene Wärmepumpen und die Herstellung von grünem Wasserstoff. Gerade für Unternehmen mit hohen Stromverbräuchen können die richtige Einordnung von Strommengen, eine belastbare Nachweisführung und die Einhaltung der gesetzlichen Meldefristen erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben.
Bei der Rechtsberatung zum EnFG kommt es deshalb darauf an, Umlagepflichten und mögliche Privilegierungen präzise für die jeweilige Verbrauchs- und Versorgungssituation zu bestimmen. Umlagen werden grundsätzlich auf die bilanzierungsrelevante Netzentnahme erhoben. Für Privilegierungen gelten jedoch besondere Voraussetzungen, Nachweis- und Mitteilungspflichten. Versäumte oder unvollständige Meldungen können dazu führen, dass eine Umlagenbegrenzung ganz oder teilweise verloren geht. Unternehmen sollten deshalb insbesondere komplexe Stromversorgungskonzepte, Weiterleitungen an Dritte, Speicher- und Wasserstoffprojekte sowie Änderungen von Unternehmens- und Abnahmestellenstrukturen auch unter EnFG-Gesichtspunkten prüfen.
Die Anwältinnen und Anwälte von GvW beraten Unternehmen umfassend zum Energiefinanzierungsgesetz, zu Energieumlagen und zur Besonderen Ausgleichsregelung. Unsere Rechtsberatung umfasst sowohl die Prüfung und Optimierung von Umlagepflichten als auch die Begleitung von Begrenzungs- und Befreiungstatbeständen. Wir unterstützen bei Anträgen und Nachweisen, bei der rechtlichen Einordnung komplexer Strommengen und Versorgungskonstellationen sowie gegenüber Netzbetreibern, Bundesnetzagentur und BAFA. Dabei verbinden wir regulatorische Expertise mit einem Verständnis für die energiewirtschaftlichen Strukturen und Kostenwirkungen auf Unternehmensseite.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
Rechtsberatung zu Umlagepflichten und Umlageprivilegien nach dem EnFG
Prüfung der KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage für Unternehmen und einzelne Abnahmestellen
Beratung zur Besonderen Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen
Begleitung von Anträgen auf Umlagenbegrenzung und der erforderlichen Nachweisführung
Beratung zu Umlageprivilegien für Stromspeicher, Wärmepumpen und die Herstellung von grünem Wasserstoff
Prüfung und rechtliche Zuordnung umlagepflichtiger und privilegierter Strommengen
Beratung zu Messung, Abgrenzung und Weiterleitung von Strommengen an Dritte
Prüfung von Mitteilungs-, Nachweis- und Veröffentlichungspflichten sowie Unterstützung bei der Vermeidung eines Verlusts von Umlageprivilegien
Begleitung bei Umstrukturierungen, Änderungen von Abnahmestellen und anderen Veränderungen mit Auswirkungen auf eine Umlagenbegrenzung
Vertretung gegenüber Netzbetreibern, Bundesnetzagentur und BAFA sowie in Streitigkeiten über Energieumlagen