Rechtsberatung zum Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG)

Das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) bildet den zentralen Rechtsrahmen für den Offshore-Ausbau in Deutschland. Es regelt die Flächenplanung und -voruntersuchung, die Ausschreibung von Flächen sowie Zulassung, Errichtung und Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen und ihrer Netzanbindungen. Die gesetzlichen Ausbauziele sind ambitioniert: Die installierte Leistung von Offshore-Windenergie soll auf mindestens 30 Gigawatt bis 2030, mindestens 40 Gigawatt bis 2035 und mindestens 70 Gigawatt bis 2045 steigen. Dabei müssen der Ausbau der Windparks auf See und der erforderlichen Offshore-Anbindungsleitungen miteinander synchronisiert werden.

Gleichzeitig steht das WindSeeG vor einer grundlegenden Reform. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im August 2026 einen Referentenentwurf zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See vorgelegt. Vorgesehen ist insbesondere ein neues zweistufiges Ausschreibungsmodell: Der Marktmechanismus soll grundsätzlich Vorrang haben, zugleich sollen Investitionen dort abgesichert werden, wo die Projektrisiken zu hoch sind. Die Reform soll außerdem Systemkosten durch eine bessere Abstimmung von Offshore-Windenergie und Netzanbindung reduzieren, Anforderungen des europäischen Net-Zero Industry Act umsetzen und kombinierte Anlagenkonzepte ermöglichen, bei denen Offshore-Windenergie sowohl an das Stromnetz als auch perspektivisch an eine Wasserstoffinfrastruktur angebunden werden kann. Der Entwurf befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren und kann sich daher ändern.

Für Projektentwickler, Energieversorger, Investoren und Betreiber kommt es bei der Rechtsberatung zum WindSeeG darauf an, die gesamte regulatorische Kette eines Offshore-Projekts im Blick zu behalten. Der Flächenentwicklungsplan bestimmt unter anderem, welche Gebiete und Flächen für Offshore-Windenergie vorgesehen sind, wann diese ausgeschrieben werden und wie ihre Netzanbindung erfolgen soll. Das WindSeeG regelt darauf aufbauend die Ausschreibungsverfahren und verbindet einen Zuschlag mit umfangreichen Realisierungs- und Projektpflichten. Änderungen des Ausschreibungsdesigns können deshalb unmittelbare Auswirkungen auf Projektbewertung, Finanzierung und Investitionsentscheidungen haben.

Die Anwältinnen und Anwälte von GvW beraten umfassend zum WindSeeG und zum Ausbau der Offshore-Windenergie. Unsere Rechtsberatung begleitet Offshore-Projekte von der Flächenplanung und Ausschreibung über die Projektentwicklung und Zulassung bis zur Realisierung und Netzanbindung. Dabei berücksichtigen wir die Schnittstellen zum EEG, Energiewirtschaftsrecht, Planungs- und Umweltrecht sowie die europarechtlichen Vorgaben. Auch bei der aktuellen WindSeeG-Reform unterstützen wir Unternehmen dabei, Auswirkungen des neuen Ausschreibungs- und Förderrahmens frühzeitig für bestehende und geplante Projekte einzuordnen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte


Rechtsberatung zum WindSeeG und zur aktuellen WindSeeG-Novelle


Rechtliche Begleitung von Projekten zum Ausbau der Offshore-Windenergie


Beratung zum Flächenentwicklungsplan und zur Ausweisung und Entwicklung von Offshore-Flächen


Begleitung bei Ausschreibungen für zentral und nicht zentral voruntersuchte Flächen


Prüfung von Ausschreibungsbedingungen, Geboten, Zuschlagskriterien und Realisierungsverpflichtungen


Beratung zum künftigen Ausschreibungs- und Förderdesign für Offshore-Windenergie


Rechtliche Begleitung von Planungs- und Zulassungsverfahren für Offshore-Windparks


Beratung zur Synchronisierung von Offshore-Windparks und Offshore-Netzanbindungen


Beratung zu Anforderungen des EU Net-Zero Industry Act und deren Umsetzung im WindSeeG


Begleitung gegenüber Bundesnetzagentur, Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie und weiteren zuständigen Behörden


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Häufige Fragen zum WindSeeG und zur Offshore-Windenergie

Das WindSeeG regelt wesentliche Schritte des Offshore-Ausbaus in Deutschland: von der staatlichen Flächenplanung und Voruntersuchung über die Ausschreibung bis zur Zulassung, Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen auf See und Offshore-Anbindungsleitungen. Für Projektentwickler und Investoren bestimmt das Gesetz damit zentrale Voraussetzungen für den Zugang zu Offshore-Flächen und die Realisierung neuer Windparks.

Nach dem WindSeeG soll die installierte Leistung der ans Netz angeschlossenen Offshore-Windenergie auf mindestens 30 Gigawatt bis 2030, 40 Gigawatt bis 2035 und 70 Gigawatt bis 2045 steigen. Der Offshore-Ausbau muss dabei mit den erforderlichen Netzkapazitäten und Offshore-Anbindungsleitungen abgestimmt werden. Errichtung und Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen und Offshore-Anbindungsleitungen liegen nach dem Gesetz im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit.

Das WindSeeG sieht wettbewerbliche Ausschreibungen vor und unterscheidet insbesondere zwischen zentral voruntersuchten und nicht zentral voruntersuchten Flächen. Welche Flächen wann ausgeschrieben werden, wird wesentlich durch den Flächenentwicklungsplan bestimmt. Für Unternehmen sind neben dem Gebot selbst die jeweiligen Ausschreibungsbedingungen, Zuschlagskriterien, Sicherheiten und die mit einem Zuschlag verbundenen Realisierungspflichten entscheidend.

Der Referentenentwurf vom August 2026 sieht eine Anpassung des Investitionsrahmens und des Ausschreibungsdesigns vor. Geplant ist ein zweistufiges Modell, das marktliche Vergabe mit einer Absicherung von Investitionen verbinden soll. Darüber hinaus sollen unter anderem Systemkosten reduziert, Resilienzanforderungen des Net-Zero Industry Act umgesetzt und neue Konzepte für eine kombinierte Strom- und Wasserstoffanbindung ermöglicht werden. Da es sich derzeit um einen Referentenentwurf handelt, sollten Offshore-Projekte den weiteren Gesetzgebungsprozess eng berücksichtigen.

Der Flächenentwicklungsplan (FEP) ist ein zentrales Planungsinstrument für den Offshore-Ausbau. Er legt unter anderem Gebiete und Flächen, die zeitliche Reihenfolge der Ausschreibungen und wesentliche Aspekte der Netzanbindung fest. Für Projektentwickler beeinflusst der FEP damit unmittelbar, wann und unter welchen infrastrukturellen Voraussetzungen eine Fläche entwickelt werden kann. Die rechtliche Bewertung des FEP und seiner Fortschreibungen ist daher ein wesentlicher Bestandteil der strategischen Planung von Offshore-Windenergie-Projekten.