Das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) bildet den zentralen Rechtsrahmen für den Offshore-Ausbau in Deutschland. Es regelt die Flächenplanung und -voruntersuchung, die Ausschreibung von Flächen sowie Zulassung, Errichtung und Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen und ihrer Netzanbindungen. Die gesetzlichen Ausbauziele sind ambitioniert: Die installierte Leistung von Offshore-Windenergie soll auf mindestens 30 Gigawatt bis 2030, mindestens 40 Gigawatt bis 2035 und mindestens 70 Gigawatt bis 2045 steigen. Dabei müssen der Ausbau der Windparks auf See und der erforderlichen Offshore-Anbindungsleitungen miteinander synchronisiert werden.
Gleichzeitig steht das WindSeeG vor einer grundlegenden Reform. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im August 2026 einen Referentenentwurf zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See vorgelegt. Vorgesehen ist insbesondere ein neues zweistufiges Ausschreibungsmodell: Der Marktmechanismus soll grundsätzlich Vorrang haben, zugleich sollen Investitionen dort abgesichert werden, wo die Projektrisiken zu hoch sind. Die Reform soll außerdem Systemkosten durch eine bessere Abstimmung von Offshore-Windenergie und Netzanbindung reduzieren, Anforderungen des europäischen Net-Zero Industry Act umsetzen und kombinierte Anlagenkonzepte ermöglichen, bei denen Offshore-Windenergie sowohl an das Stromnetz als auch perspektivisch an eine Wasserstoffinfrastruktur angebunden werden kann. Der Entwurf befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren und kann sich daher ändern.
Für Projektentwickler, Energieversorger, Investoren und Betreiber kommt es bei der Rechtsberatung zum WindSeeG darauf an, die gesamte regulatorische Kette eines Offshore-Projekts im Blick zu behalten. Der Flächenentwicklungsplan bestimmt unter anderem, welche Gebiete und Flächen für Offshore-Windenergie vorgesehen sind, wann diese ausgeschrieben werden und wie ihre Netzanbindung erfolgen soll. Das WindSeeG regelt darauf aufbauend die Ausschreibungsverfahren und verbindet einen Zuschlag mit umfangreichen Realisierungs- und Projektpflichten. Änderungen des Ausschreibungsdesigns können deshalb unmittelbare Auswirkungen auf Projektbewertung, Finanzierung und Investitionsentscheidungen haben.
Die Anwältinnen und Anwälte von GvW beraten umfassend zum WindSeeG und zum Ausbau der Offshore-Windenergie. Unsere Rechtsberatung begleitet Offshore-Projekte von der Flächenplanung und Ausschreibung über die Projektentwicklung und Zulassung bis zur Realisierung und Netzanbindung. Dabei berücksichtigen wir die Schnittstellen zum EEG, Energiewirtschaftsrecht, Planungs- und Umweltrecht sowie die europarechtlichen Vorgaben. Auch bei der aktuellen WindSeeG-Reform unterstützen wir Unternehmen dabei, Auswirkungen des neuen Ausschreibungs- und Förderrahmens frühzeitig für bestehende und geplante Projekte einzuordnen.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
Rechtsberatung zum WindSeeG und zur aktuellen WindSeeG-Novelle
Rechtliche Begleitung von Projekten zum Ausbau der Offshore-Windenergie
Beratung zum Flächenentwicklungsplan und zur Ausweisung und Entwicklung von Offshore-Flächen
Begleitung bei Ausschreibungen für zentral und nicht zentral voruntersuchte Flächen
Prüfung von Ausschreibungsbedingungen, Geboten, Zuschlagskriterien und Realisierungsverpflichtungen
Beratung zum künftigen Ausschreibungs- und Förderdesign für Offshore-Windenergie
Rechtliche Begleitung von Planungs- und Zulassungsverfahren für Offshore-Windparks
Beratung zur Synchronisierung von Offshore-Windparks und Offshore-Netzanbindungen
Beratung zu Anforderungen des EU Net-Zero Industry Act und deren Umsetzung im WindSeeG
Begleitung gegenüber Bundesnetzagentur, Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie und weiteren zuständigen Behörden