Restrukturierungs- und Sanierungsberatung von Unternehmen und Organen

Unsere Anwältinnen und Anwälte aus dem Bereich Restrukturierung und Sanierung haben in der Vergangenheit dazu beigetragen, dass zahlreiche Unternehmen vor der Insolvenz bewahrt wurden und heute wieder erfolgreich am Markt bestehen.

Dabei gehören die Erstellung von Sanierungskonzepten und die dafür notwendige Umsetzung insbesondere der gesellschafts- und finanzrechtlichen Maßnahmen zur Bewältigung einer Krise zum routinemäßigen Rüstzeug der Praxisgruppe Restrukturierung & Sanierung von GvW. Wir beraten Sie mit unserer langjährigen Erfahrung zur Einhaltung der insolvenz- und strafrechtlichen Vorgaben in dieser schwierigen Phase.

Sollte eine Insolvenz nicht zu vermeiden sein, erarbeiten wir bei Vorliegen der Voraussetzungen Lösungen zur Sanierung in der Insolvenz. Ein Insolvenzverfahren bedeutet heute nicht mehr zwingend die Abwicklung eines Unternehmens, sondern eröffnet verschiedenste Sanierungslösungen. Wir haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Eigenverwaltungen, Schutzschirmverfahren und Insolvenzplanverfahren umgesetzt. Dabei kann sich die Restrukturierungseinheit von GvW als eine der wenigen Großkanzleien auf die Unterstützung durch ein 35-köpfiges Team aus der hauseigenen Insolvenzverwaltung verlassen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:


Erstellung von Sanierungskonzepten


Begleitung bei der finanziellen Restrukturierung: (Re-)Finanzierungsverhandlungen, Beratung bei Covenant-Brüchen, Stillhalte- und Vergleichsvereinbarungen, Brückenfinanzierungen, Sanierungskredite, Besicherungen und Sicherheitenabgrenzungen, Poolvereinbarungen, etc.


Gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen in der Krise (Ausgliederungen, vereinfachte Kapitalherabsetzungen, Debt/Equity-Swap, etc.)


Beratung und Begleitung in Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren sowie Erstellung von Insolvenzplänen


Übernahme von Organfunktionen durch unsere Insolvenzverwaltung


Beratung zur Insolvenzantragspflicht und zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken


Ausgestaltung, Verhandlung und Übernahme von (doppelseitigen) Treuhandschaften (treuhänderisches Halten von Sicherheiten oder Geschäftsanteilen)


Kapitalmarktrechtliche Beratung (Restrukturierung von Anleihen, kapitalmarktrechtliche Besonderheiten in der Krise, Durchführung der Kapitalmarktkommunikation)


Steuerrechtliche Optimierungen


Arbeitsrechtliche Umstrukturierungen (u.a. sozialverträglicher Personalabbau, Outsourcing, Transfergesellschaften) 


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