Schiedsgutachen

Eine Möglichkeit, einen Streit teilweise der Gerichtsbarkeit zu entziehen, ist die Einigung auf ein verbindliches Schiedsgutachten.

Die Einigung auf die Einholung eines verbindlichen Schiedsgutachten erfolgt oftmals im Zusammenhang mit technischen Streitpunkten. Aufgabe des Schiedsgutachters ist es, einen von den Parteien unterschiedlich bewerteten Sachverhalt zu begutachten und zu bewerten. Die Entscheidung ist für die Parteien im Hinblick auf die festgestellten Tatsachen verbindlich.

Eine Vereinbarung, im Streitfalle einen Schiedsgutachter zu beauftragen, erfolgt oftmals in dem Vertrag, den die Parteien vor der Entstehung der Auseinandersetzung geschlossen haben. Eine entsprechende Vereinbarung kann aber auch nachträglich erfolgen. Zum Regelungsgehalt einer solchen Vereinbarung gehört auch ein Mechanismus, mit dessen Hilfe der Schiedsgutachter zu bestimmen ist.

Im Unterschied zu einer Schiedsgerichtsvereinbarung entscheidet der Schiedsgutachter allerdings nicht über den gesamten Rechtsstreit als solchen, sondern stellt „nur“ Tatsachen fest, ohne über die daraus folgenden rechtlichen Konsequenzen zu entscheiden. Oftmals ist aber damit die Auseinandersetzung bereits erledigt.

Einigen sich die Parteien dagegen nach verbindlicher Klärung der dem Schiedsrichter vorgelegten Einzelfrage wider Erwarten nicht, folgt auf das Schiedsgutachten ein streitiges Verfahren (vor ordentlichen Gerichten oder einem Schiedsgericht). In diesem Verfahren ist jedoch die durch Schiedsgutachten geklärte Frage dem Streit entzogen, es sei denn, die Parteien haben für das Schiedsgutachterverfahren ausnahmsweise etwas anderes vereinbart.

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